Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.5. Schutzgut Wasser

8.2.5.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB so zu erarbeiten, dass auch nachfolgenden Generationen, ohne Einschränkungen, alle Optionen der Gewässernutzung offen stehen.

Der Wasserhaushalt des Gebietes ist vor allem durch die eiszeitliche Entstehung gekennzeichnet.

Gemäß der geotechnischen Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen vom Ingenieurbüro Höppner aus Lübeck im August 2023 stehen unterhalb des Oberbodens überwiegend grobkörnige und schwach schluffige Sande mit teilweise eingelagerten lehmigen und schluffigen Lagen bis zur Bohrentiefe von 5,0 m an. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise jedoch stark.

Es konnte nach dem Bohrende, nur in dem Bohrloch im nordöstlichen Planbereich, ein Grundwasserstand ermittelt werden. In allen anderen Bohrlöchern konnten keine Grundwasserstände ermittelt werden. Langzeitmessungen des Grundwasserspiegels im Untersuchungsbereich liegen nicht vor. Es wurde ein gut ausgepegelter Wasserstand innerhalb der korrespondierenden Sande ermittelt. Es handelt sich um oberflächennahes, freies Grundwasser. Es ist nach starken, länger anhaltenden Niederschlägen und verdunstungsarmer Jahreszeit mit höheren Grundwasserständen zu rechnen.

Die Sande unterhalb des Oberbodens und den aufgefüllten Böden können überwiegend als wasserdurchlässig angenommen werden. Die grobkörnigen bis schwach schluffigen Sande, oberhalb des Grundwassers sind zur Versickerung von Niederschlagwasser geeignet.

Im Bereich des Plangebietes kommen für die dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser Versickerungsanlagen wie Mulden, Rohrrigolen, Sickerkästen oder Versickerungsschächte in Frage. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise jedoch stark. Dies ist bei der Planung der Versickerungsanlagen zu berücksichtigen (z.B. begrenzter Bodenaustausch unterhalb der Versickerungsanlage gegen gut wasserdurchlässige Böden).

8.2.5.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Bei Durchführung der Planung werden Versiegelungen auf bisher als Grünland genutzter Fläche zulässig.

Eine Versickerung des von den Dachflächen anfallenden, gering verschmutzten Niederschlagswassers auf den Grundstücken ist, gemäß dem Bodengutachten, möglich.

Es wird kein Niederschlagswasser in einen Vorfluter abgeleitet. Stattdessen wird das gesamte Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes versickert.

Die Eingriffe durch die bauliche Entwicklung in das Schutzgut Wasser gelten damit nach dem Erlass z.T. als ausgeglichen.

Für die Beseitigung des Regenwassers im Plangebiet ist ein Entwässerungskonzept Niederschlags- und Schmutzwasser vom Esling Ingenieurbüro aus Mölln im März 2025 erstellt worden.

Das anfallende Regenwasser im B-Plangebiet auf dem jeweiligen Grundstück bzw. Grundstücken soll in ausrechend dimensionierten Versickerungsschächten, Rigolen bzw. oberflächennahen Versickerungsmulden/-flächen versickern. Es sollte auch die Nutzung des Regenwassers im Haushalt oder zumindest die Speicherung und Wiederverwendung für die Bewässerung des Gartens in Betracht gezogen werden, bevor das Wasser über einen Überlauf in die Versickerungsanlagen geleitet wird.

Die öffentlichen Verkehrsflächen entwässern in straßenbegleitenden Rohrrigolen wo das Wasser versickert. Den Anlagen wird eine Leichtstoffrückhaltung mit Tauchwand und Schlammfang vorgeschaltet.

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