8.2.3.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die geplante Bebauung der Fläche bedeutet Betroffenheit bei Brutvögel der Staudenflur und Gehölzfreibrüter bzw. eine Entwertung der Lebensstätten für u.a. Vogelarten der Gehölze (Überplanung des Bereiches mit Brombeere) und für Bodenbrüter sowie Brutvögel bodennaher Gras- und Staudenfluren. Die festgesetzte, 10 m breite Maßnahmenfläche als „Dunkelkorridor“ im Westen und im Norden, bietet dagegen einen Erhalt bzw. Erweiterung der Lebensstätte für Fledermäuse und o.g. Arten. Die festgesetzte freiwachsende Hecke schirmt die geplante Wohnbebauung gegenüber den angrenzenden Waldflächen ab. Die Hecke schafft Nist- und Rückzugsräume für u.a. Vögel und Insekten.
Störungen in den angrenzenden Gärten sind aufgrund der Vorbelastung unwahrscheinlich. In den Waldbereichen und im verbleibenden Grünland können dagegen Störungen durch Wohngebietsnutzung, auch durch Hauskatzen nicht ausgeschlossen werden.
Für Fledermäuse geht jedoch die Grünfläche als Jagdhabitat verloren. Zudem kann durch die Zunahme an Licht eine störungsbedingte Entwertung innerhalb des Plangebietes erfolgen.