Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.4.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Mit Grund und Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden.

Böden erfüllen eine Vielzahl von Funktionen sowohl im Naturhaushalt als auch im sozioökonomischen System. Sie dienen als Standort für Flora und Fauna sowie als Puffermedium für den Wasserhaushalt.

Zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse sowie die Versickerungsmöglichkeit auf der Planfläche ist eine geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen vom Ingenieurbüro Höppner aus Lübeck im August 2023 mit folgenden Ergebnissen erstellt worden:

Zur Erkundigung der Untergrundverhältnisse wurden am 27.03.2023 im Geltungsbereich insgesamt fünf Kleinrammbohrungen bis 5,0 m Tiefe nach DIN 4021 durchgeführt. Es wurden im Untersuchungsbereich unterhalb des Oberbodens überwiegend grobkörnige und schwach schluffige Sande mit teilweise eingelagerten lehmigen und schluffigen Lagen bis zur Bohrentiefe von 5,0 m festgestellt. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise stark.

8.2.4.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Realisierung der Planung als Wohngebiet mit zugehörender Erschließung führt zu einer Versiegelung der Flächen sowie zur Flächeninanspruchnahme und Verdichtung von Boden. Die natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere wird durch die Versiegelung zusätzlich entzogen. Die genaue Betroffenheit des Schutzgutes Boden bzw. die Größe der zugelassenen Versiegelung und der erforderlichen Ausgleich werden in der verbindlichen Bauleitplanung genau ermittelt und festgelegt.

8.2.4.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

In der verbindlichen Bauleitplanung wird die Versiegelung durch Festsetzungen von Grundflächen begrenzt.

Der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in den Boden wird extern, auf dem anerkannte Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 sowie auf dem anerkannten Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Duvensee erbracht.

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