8.2.4.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden
Mit Grund und Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden.
Böden erfüllen eine Vielzahl von Funktionen sowohl im Naturhaushalt als auch im sozioökonomischen System. Sie dienen als Standort für Flora und Fauna sowie als Puffermedium für den Wasserhaushalt.
Zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse sowie die Versickerungsmöglichkeit auf der Planfläche ist eine geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen vom Ingenieurbüro Höppner aus Lübeck im August 2023 mit folgenden Ergebnissen erstellt worden:
Zur Erkundigung der Untergrundverhältnisse wurden am 27.03.2023 im Geltungsbereich insgesamt fünf Kleinrammbohrungen bis 5,0 m Tiefe nach DIN 4021 durchgeführt. Es wurden im Untersuchungsbereich unterhalb des Oberbodens überwiegend grobkörnige und schwach schluffige Sande mit teilweise eingelagerten lehmigen und schluffigen Lagen bis zur Bohrentiefe von 5,0 m festgestellt. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise stark.