Nach Anlage 1 Nr. 2d BauGB sind in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten im Zuge des Umweltberichts zu prüfen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind (Alternativprüfung). Begleitend ist nach § 14 g Abs. 2 Nr. 8 UVPG eine Kurzdarstellung der Gründe für die Auswahl der geprüften Alternativen hinzuzufügen.
Im Rahmen des Planungsprozesses hat die Gemeinde Klein Pampau unterschiedliche Standortalternativen betrachtet, welche die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Zielsetzung der Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung (theoretisch) erfüllen zu könnten. Grundlage dieser Flächenauswahl waren u.a. der gültige Flächennutzungsplan, der Landschaftsplan sowie das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau.
Maßstab der Analyse und Bewertung ist hierbei die Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung eines kleinteiligen Wohngebietes insbesondere für junge Familien mit Kindern.
Die Eignung der Siedlungsentwicklungsflächen aus stadt- und landschaftsplanerischer Sicht ist unterschiedlich zu bewerten. Sie hängt davon ab, welche Nutzung und welchen Biotopwert der Fläche zurzeit hat, ob sich schutzwürdige Landschaftselemente und –strukturen auf der Fläche oder auf benachbarten Flächen befinden, ob Einschränkungen des Landschafts- und Ortsbildes zu erwarten sind und ob sich die geplante Bebauung in die vorhandene Siedlungsstruktur einpasst. Alle betrachteten Flächenalternativen sind der Abb. 16 zu entnehmen.

Abb. 16: Übersicht der Standortalternativen im Zusammenhang mit der Ortslage Klein Pampau
PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH; Luftbild: GeoBasis-DE(LVermGeo SH/CC BY 4.0)
Fläche 1: Nördlich Hasenböge
Die Fläche 1 befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, nördlich der Straße Hasenböge und westlich der Müssener Straße (K 17).
Der gültige Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die angrenzenden Flächen des Bebauungsplanes Nr. 6 sind im Zuge einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Landschaftsplan stellt die Fläche, inklusive der Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 als potenzielle Wohnbauflächen mit der Priorität 1 dar. Folglich soll eine Entwicklung der Fläche forciert werden, sobald die bestehenden Bebauungspläne gefüllt sind.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Fläche wird von allen Seiten durch bestehenden Knicks begrenzt und wird aktuell als Grünland genutzt. Die Fläche weist dabei ein nach Nordosten immer stärker abfallendes Gefälle auf. Dabei bewegen sich die Höhen zwischen 24,0 m und 31,0 m ü. NHN.
Gemäß Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein weist die Fläche eine mittlere Bewertung der Ertragsfähigkeit des Bodens auf. Folglich wären bei einer Inanspruchnahme der Fläche als Wohnbauland die Belange der Landwirtschaft insofern betroffen, dass Produktionsflächen für Landwirtschaftliche Güter verloren gehen.
Südlich der Fläche 1 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit Rechtskraft vom 09.06.2012 die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung von 10 Einfamilienhäusern geschaffen. Für die Erschließung der Grundstücke wird der vorhandene Knick entlang der Straße „Hasenböge“ fünf Mal durchbrochen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, rechtskräftig seit dem 06.07.2025, wurde zudem die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Erschließung der nördlich des Bebauungsplanes Nr. 6 liegenden Flächen geschaffen. Die Gemeinde möchte sich damit die Entwicklung der nördlich angrenzenden Flächen zu einem späteren Zeitpunkt offenhalten.
Laut Ortentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht die Fläche 1 in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 1.2 und soll bis 2025 entwickelt werden.
Somit sind insbesondere durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 grundsätzlich die Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche 1 gegeben. Im Vergleich mit anderen Flächen und unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinde sind der Erschließungsaufwand und die damit aufzuwendenden Finanzmittel jedoch vergleichsweise hoch. Die Fläche 1 bietet sich vor allem unter dem Aspekt des schonenden Umgangs mit Grund und Boden eher für eine größere wohnbauliche Entwicklung an, die mehr als die beabsichtigten sieben Einfamilienhäuser umfasst. Unter Berücksichtigung ihrer Planungshoheit beabsichtigt die Gemeinde die angestrebte Entwicklung auf einer anderen ähnlich gut geeigneten Fläche umzusetzen, um den Siedlungsrand an der entsprechenden Stelle zu arrondieren.
Fläche 2a: Südlich Müssener Straße, westlich Ringstraße
Die Fläche 2a befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, südlich der Müssener Straße (K 17) und westlich der Wohnbebauung an der Ringstraße sowie der Müssener Straße 3.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Die östlich angrenzende Wohnbebauung an der Müssener Straße bzw. an der Ringstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Der Landschaftsplan stellt die Fläche 2a als potenzielle Wohnbaufläche mit Priorität 2 dar. Folglich soll eine Entwicklung forciert werden, sobald die bestehenden Bebauungspläne gefüllt sind und die Flächen mit der Priorität 1 vollständig entwickelt sind. Zudem stellt der Landschaftsplan parallel zur Müssener Straße (K 17) einen Knick dar. Jener Knick setzt sich an der östlichen Grenze der Fläche fort und trennt so die Fläche 2a von der bestehenden Bebauung entlang der Ringsiedlung. Zur südlichen Eingrünung der Wohnbauentwicklungsfläche stellt der Landschaftsplan eine Ortsrandeinbindung durch Pflanzung von Gehölzen dar.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Fläche wird nördlich und östlich von bestehenden Knickstrukturen begrenzt und befindet sich als Ackerfläche in landwirtschaftlicher Nutzung. Das Relief der Fläche 2a ist moderat und fällt in Richtung Südosten ab. Dabei bewegen sich die Höhen zwischen 36,0 und 39,0 m ü. NHN.
Gemäß Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein weist die Fläche eine mittlere Bewertung der Ertragsfähigkeit des Bodens auf. Folglich wären bei einer Inanspruchnahme der Fläche als Wohnbauland die Belange der Landwirtschaft insofern betroffen, dass Produktionsflächen für landwirtschaftliche Güter verloren gehen.
Gemäß Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein weist die Fläche zudem eine sehr niedrige Wasser- und Winderosionsgefährdung auf. Bei sachgemäßer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung kann somit langfristig das Potenzial des Bodens genutzt werden. Bei einer wohnbaulichen Entwicklung hingegen würde dieser Produktionsstandort für Nahrungsmittel und weitere landwirtschaftliche Güter auf Dauer verloren gehen.
Die Fläche wird derzeit durch einen Knickdurchbruch über die Müssener Straße bewirtschaftet. Eine befestigte Erschließung der Fläche besteht nicht. Die Erschließung der Fläche würde eine Aufweitung des Knickdurchbruches nötig machen und stellt damit einen erheblichen Eingriff in die Knickstruktur dar.
Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 2a in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 7 (gemeinsam mit Fläche 2b) und soll nach 2030 entwickelt werden.
Trotz der Darstellung als Wohnbauentwicklungsfläche im Landschaftsplan weist die Fläche 2a Eigenschaften und Strukturen auf, wie die landwirtschaftliche Nutzbarkeit und die vorhandenen Knicks, die insbesondere im Vergleich mit anderen Alternativen, gegen eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche sprechen.
Fläche 2b: Südlich Müssener Straße
Die Fläche 2b befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, südlich der Müssener Straße (K 17) und östlich der Wohnbebauung Müssener Straße 5 bis 11.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die westlich angrenzenden Flächen der Grundstücke Müssener Straße 5 bis 11 sind als Wohnbauflächen dargestellt. Der Landschaftsplan stellt die Fläche 2b als Acker dar. Entlang der Müssener Straße (K 17) ist zudem ein Knick dargestellt. Der Landschaftsplan schlägt eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche 2a vor. Bei einer Umsetzung der Entwicklung, wäre zur Abgrenzung zwischen der Fläche 2a und 2b ein Knick anzulegen.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Fläche wird nördlich von bestehenden Knickstrukturen begrenzt, nördlich beginnen die Hausgärten der anschließenden Wohnbebauung. Das Relief der Fläche 2b ist überwiegend flach. Die Höhen bewegen sich zwischen knapp 38,0 und 40,0 m ü. NHN.
Gemäß Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein weist die Fläche eine mittlere Bewertung der Ertragsfähigkeit des Bodens auf. Folglich wären bei einer Inanspruchnahme der Fläche als Wohnbauland die Belange des Landwirtschaftlich insofern betroffen, dass Produktionsflächen für landwirtschaftliche Güter verloren gehen.
Gemäß Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein weist die Fläche zudem eine sehr niedrige Wasser- und Winderosionsgefährdung auf. Bei sachgemäßer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung kann somit langfristig das Potenzial des Bodens genutzt werden. Bei einer wohnbaulichen Entwicklung hingegen würde dieser Produktionsstandort für Nahrungsmittel und weitere landwirtschaftliche Güter auf Dauer verloren gehen.
Analog zu Fläche 2a wird die Fläche derzeit durch einen Knickdurchbruch über die Müssener Straße bewirtschaftet. Eine befestigte Erschließung der Fläche besteht nicht. Die Erschließung der Fläche würde eine Aufweitung des Knickdurchbruches nötig machen und stellt damit einen erheblichen Eingriff in die Knickstruktur dar.
Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 2b in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 7 (gemeinsam mit Fläche 2a) und soll nach 2030 entwickelt werden.
Durch die vorhandenen Knickstrukturen und die Größe, Ertragsfähigkeit und Erosionsbeständigkeit, weist die Fläche einen hohen Wert für die Erzeugung von landwirtschaftlichen Gütern auf. Insbesondere im Vergleich mit den betrachteten Planungsalternativen bieten sich andere Flächen eher für eine wohnbauliche Entwicklung an.
Fläche 3: Nördlich Müssener Straße, westlich Hasenheide
Die Fläche 3 befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, nördlich der bestehenden Bebauung an der Müssener Straße 4 bis 8 und westlich der bestehenden Bebauung des Wohngebietes Hasenheide.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die südlich und östlich angrenzenden Siedlungsflächen sind als Wohnbauflächen dargestellt. Im Nordwesten grenzt eine Waldfläche an die Fläche 3 an. Der Landschaftsplan stellt die Fläche als Ackerbrache dar. Zudem soll die Fläche durch eine Ortsrandeinbindung mit Gehölzen im Süden und Osten von bestehenden Siedlungsgebieten abgegrenzt werden. An der westlichen Grenze der Fläche befindet sich eine 10 m breite Ausgleichsfläche in Nord-Süd-Richtung. Hier ist eine Gehölzstreifen dargestellt. Dieser erstreckt sich auf der gesamten Länge bis zum Waldrand, nordwestlich der Fläche.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Aktuell wird die Fläche nur im Westen durch Gehölze und Waldflächen begrenzt. Südlich und östlich schließen die Hausgärten der Wohnbebauung an, die jedoch über keine signifikante Eingrünung gegenüber der Fläche 3 verfügen. Die Fläche hat ein flaches Relief. Die Höhen bewegen sich zwischen 43.0 m ü. NHN im Nordwesten und knapp unter 46,0 m ü. NHN im Südosten.
Laut der Biotypenkartierung des Landes Schleswig-Holstein befindet sich im südlichen Bereich der Fläche 3 großflächiges mesophiles Grünland frischen Standort, der gem. § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG i.V.m.§ 21 Abs. 1 Nr. 6 LNatSchG ein geschütztes Biotop darstellt. Bei einer Bebauung dieser Fläche wäre ein entsprechender Ausgleich für das geschützte Biotop zu erbringen.
Die Fläche wird derzeit lediglich über eine schmale Koppelzufahrt, die von der Straße Hasenheide aus erreichbar ist und im Bebauungsplan Nr. 1B (1. Änderung) als Fläche mit Geh- und Fahrrecht gesichert ist, erschlossen. Im Falle einer wohnbaulichen Entwicklung der Fläche, wäre eine Erschließung allein über die Straße Hasenheide nicht ausreichend, da diese mit ihrer geringen Breite für die Erschließung nicht ausreichend geeignet wäre. Von Süden und Westen her bestehen keine erkennbaren Erschließungsmöglichkeiten. Lediglich von Norden ließe sich durch die Verlängerung der Straße Am Hang einer Erschließung errichten, die jedoch mit großem finanziellem Aufwand verbunden wäre.
Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 3 in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 4a und soll zwischen 2026 und 2030 entwickelt werden.
Insbesondere das vorhandene gesetzlich geschützte Biotop und eine schwierige Erschließungssituation sprechen somit gegen eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche 3.
Fläche 4: östlich Am Hang, westlich Quellenweg
Die Fläche 4 befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, östlich der Straße Am Hang und westlich des Quellenwegs.
Der Flächennutzungsplan stellt das nördliche Drittel der Fläche als Fläche für Wald dar, während der südliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt wird. Der Landschaftsplan stellt das nördliche Drittel als landwirtschaftliche bzw. sonstige Lagerfläche dar und den südlichen Bereich als Wohnbaufläche.
Das nördliche Drittel der Fläche ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier zumindest teilweise eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Fläche wurde in der Vergangenheit für gewerbliche Zwecke genutzt. Daher befinden sich innerhalb der Fläche 4 bereits mehrere bauliche Anlagen. Zudem befindet sich aktuell ein Wohnhaus im Bau. Durch die unmittelbare Lage am Wald ist, bei einer Entwicklung der Fläche, der Waldabstand von 30 m gemäß § 24 LWaldG SH zu beachten.
Laut Landschaftsrahmenplan gehört der Wald innerhalb der Fläche 4 zu einem Waldgebiet, das größer als 5 ha ist. Waldflächen dieser Größe sind für den Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Die klimaschützende Funktion würde bei einer Bebauung der Fläche gemindert werden.
Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 4 in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 2 und soll bis 2025 entwickelt werden.
Fläche 4 bietet sich aufgrund der geringen Größe und der Nähe zum Wald allenfalls für eine sehr kleinteilige Nachverdichtung mit ein bis zwei Einfamilienhäusern an. Daher ist sie Entwicklung der Fläche unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinde derzeitig nicht zielführend.
Fläche 5: Westlich Am Hang
Die Fläche befindet sich im westlichen Ortsteil von Klein Pampau, westlich der Straße Am Hang.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche für die Landwirtschaft dar. Die östlich angrenzenden Siedlungsflächen sind als Wohnbauflächen dargestellt. Nördlich und westlich grenzen Flächen für den Wald an. Der Landschaftsplan stellt die Fläche als Acker dar. Aktuell wird die Fläche jedoch als u.a. Lagerstätte für Baustoff genutzt. Zwischen der Fläche 5 und der östlich angrenzenden Siedlungsflächen ist eine Ortsrandeinbindung durch Gehölze dargestellt.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Flächen östlich und südöstlich der Fläche 5 sind vom Bebauungsplan Nr. 1B und diversen Änderungen betroffen. Im Kern werden mit dem Bebauungsplan Nr. 1B die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorhandene Wohnbebauung geschaffen. Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B wurden zudem planungsrechtlich die Option berücksichtigt, die westlich angrenzenden Flächen ebenfalls zu erschließen. Damit wäre eine Anbindung der Fläche 5 gewährleistet.
Laut Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau steht Fläche 5 in der Rangliste der zu entwickelnden wohnbaulichen Flächen auf Platz 3 und soll bis 2025 entwickelt werden.
Insgesamt bietet Fläche 5 günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland. Die Fläche grenzt unmittelbar an den Siedlungszusammenhang an. Durch die vorhandenen Straßen Am Hang und Massower Straße sowie ihre planungsrechtliche Absicherung über Bebauungspläne, ist eine Anbindung der Fläche gewährleistet. Durch die geringe Größe der Fläche wird der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und eine Eingrünung der Fläche ist durch die vorhandenen Waldflächen größtenteils bereits vorhanden.
Innenentwicklungspotenziale / Baulücken
Um aufzuzeigen, welche Flächen innerhalb der Ortslage derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ein Baulückenkataster erarbeitet.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bebauungsplänen oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gem. § 34 BauGB aufgenommen.
Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielweise einzelne potenzielle Baulücken aufgrund der bestehenden privaten Nutzungen der Eigentümer (z.B. aktive Nutzung als Garten) zunächst nicht für eine Bebauung zur Verfügung.
Im Ergebnis der Baulückenkartierung stehen in der Gemeinde Klein Pampau derzeit 15 potenziell bebaubare Baulücken zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen sind. Demnach verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 30 Wohneinheiten bis 2036.
Zusammenfassung
Im Ergebnis der Prüfung der Alternativen zur Wohnbaulandentwicklung stellt sich die geplante Fläche 5 – das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 bzw. der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Pampau – als geeignet dar. Die Erschließung der Fläche ist bereits heute durch die angrenzenden Bebauungspläne vorbereitet und durch die vorhandenen Straßen auch verkehrstechnisch und wirtschaftlich ohne großen Mehraufwand umsetzbar. Die geringe Größe und die aktuelle Nutzung als Lagerfläche stellen einen vertretbaren Verlust an landwirtschaftlichen Flächen dar, insbesondere da wertvollere Flächen an anderer Stelle erhalten bleiben. Auch im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Klein Pampau ist die wohnbauliche Nutzung der Fläche 5 im aktuellen Zeitraum vorgesehen. Somit ist unter Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegen und untereinander die geplante wohnbauliche Abrundung der Ortslage an diesem Standort am sinnvollsten und entspricht der Zielsetzung der Gemeinde. Die bestehenden Innenentwicklungspotenziale von 15 potenziell bebaubaren Baulücken decken den wohnbaulichen Bedarf der Gemeinde nicht abschließend, sodass die Gemeinde unter Berücksichtigung der wohnbaulichen Entwicklungsrahmens weiter Flächen für wohnbauliche Zweck in Anspruch nehmen möchte.