Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.6. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Im Rahmen des Umweltberichtes werden der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im derzeitigen Zustand schutzbezogen dargestellt und die Wirkungen auf die Umwelt bewertet. So können die besonderen Empfindlichkeiten von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herausgestellt und Hinweise auf ihre Berücksichtigung gegeben werden.

Das Ziel der Planung ist eine Wohnbaufläche (W) auszuweisen, um hier ein kleines Wohngebiet in Einklang mit der vorhandenen Bebauung zu entwickeln. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Verlängerung bzw. eine Verbindung der Stichstraßen „Am Hang“ im östlichen Planbereich.

Um die Versiegelung zu begrenzen wird, in der verbindlichen Bauleitplanung, eine Grundfläche (GR) mit 180 m² festgesetzt.

Der erforderliche Ausgleich für die Versiegelung wird teils auf das Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Duvensee sowie teils auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.

Ein 10 m breiter Streifen zum Wald hin im Westen und im Osten, soll als Maßnahmenfläche, mit dem Entwicklungsziel „extensives Gras- und Krautflur“, ausgewiesen werden. Die Maßnahmenfläche soll u.a. als artenschutzrechtliche Maßnahme „Dunkelkorridor“ für u.a. Fledermäuse dienen.

Durch die Umsetzung der Planung wird eine, ca. 214 m² große geschützte Biotopfläche Sandmagerrasen beseitigt. Dafür wird eine Kompensation im Verhältnis 1:1 ebenso auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht.

Eine Eingrünung des Vorhabens erfolgt durch die Ausweisung einer Maßnahmenfläche sowie durch die in der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen.

In der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen getroffen um somit ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu vermieden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Pampau keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

8.7. Artenschutz

Zur Beurteilung der Fauna im Plangebiet und artenschutzrechtlicher Betroffenheit wurde die BBS-Umwelt GmbH, Russeer Weg 54, 24111 Kiel, mit einer Artenschutzprüfung und faunistischen Kartierung beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfung und Kartierung mit dem Stand vom 13.11.2025 werden hier zusammengefasst.

8.7.1. Zusammenfassung

Die Gemeinde Klein Pampau plant mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Planung bzw. mit dem B-Plan Nr. 7 als verbindlicher Bauleitplanung, die Änderung der Nutzung einer Fläche mit Sandmagerrasen und Wirtschaftsgrünland. Ziel ist eine Wohnsiedlungsreiche Bebauung mit naturnahmen Waldrand.

Die Prüfung der Betroffenheiten der Fauna zeigt artenschutzrechtliche Betroffenheiten bei Brutvögeln der Staudenflur und Gehölzbrüter.

Eine Bauzeitenregelung ist für Brutvögel umzusetzen.

Es wird positiv bewertet, dass durch den Dunkelkorridor die Stör- Lichtwirkung in den Wald für Fledermäuse und Vögel auf ein Minimum reduziert wird. Die Heckenpflanzung entlang der Grundstücksgrenzen, die Gehölzvernetzung im Geltungsbereich wird aufrechtgehalten und stellt für z.B. Gehölzbrüter eine Aufwertung des Gebietes dar.

Die Festsetzung der Dachbegrünung unterstützt die Nahrungsflächenfunktion für Fledermäuse, Schmetterlinge und Heuschrecken. Für Außenanlagen werden eine insektenfreundliche Begrünung sowie Beleuchtung im öffentlichen Bereich genutzt.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden. Weitergehende Maßnahmen zum Artenschutz bzw. eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.

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