8.7.2.3. CEF-Maßnahmen (=vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion)
CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich.
CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes sind nicht erforderlich.
Eine artenschutzrechtliche Ausnahmengenehmigung wird nicht erforderlich.