Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“
Begründung
8.8.1. Ergebnisse der Landschaftsplanung für den Abweichungsbereich
Der Landschaftsplan der Gemeinde Klein Pampau, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Gemeinde konkretisiert hat, liegt seit 1999 vor. Aussagen zur Entwicklung im Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 7 sind Folgendes: die Planfläche ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im näheren Umfeld schließen sich südlich Weideflächen, westlich und nördlich Waldflächen und östlich Wohnbauflächen an.
Entwicklung
Zur Entwicklung der Landschaft stellt der Landschaftsplan im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld dar, dass der Siedlungskörpers des Ortes Klein Pampau durch eine Eingrünung eingebunden werden soll.
Als einer des landschaftspflegerischen Leitbildes für das Gemeindegebiet ist die Ergänzung der naturnahen Bereiche um weitere Pufferflächen.
Für eine Siedlungserweiterung sollen die Ortsränder eingebunden und neue Ortsbereiche durchgrünt werden.
Außerdem ist eine Vernetzung mit Außenraum und Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft durch Schaffung, Entwicklung und Erhaltung von Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt zu berücksichtigen.
Für den Planbereich westlich der vorhandenen Bebauung, ist eine Siedlungsentwicklung im Landschaftsplan nicht vorgesehen.
8.8.2. Begründung der Abweichung von den Ergebnissen der Landschaftsplanung
An dieser Stelle wird von dem Landschaftsplan der Gemeinde abgewichen, weil es sich um eine geringfügige Erweiterung der Bebauung mit 7 Einfamilienhäusern handelt und die Erschließung über eine Verbindung zweier Stichstraßen „Am Wald“, die jetzt schon durch Fahrspuren mehr oder weniger mit einander verbunden sind, handelt. Das Wohngebiet ist dadurch als Abrundung der vorhandenen Bebauung zu sehen.
Mit den in der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehenen Festsetzungen einer Maßnahmenfläche im Westen und Norden, der freiwachsenden Heckenanlage zwischen Maßnahmenfläche und Bauflächen sowie der Obstbaumpflanzungen auf den Grundstücken, werden die Vorgaben des Landschaftsplanes für die Bereiche von Bauflächen wie Pflanzung von Hecken und Durchgrünung von Baugebiete, berücksichtigt. Außerdem entsteht durch die festgesetzte Maßnahmenfläche eine Pufferzone zum Wald hin.
Da für die Gemeinde Klein Pampau diese Bauplätze notwendig sind, hält sie die Veränderung der Landschaft in dem Bereich für erforderlich.
Die Gemeinde Klein Pampau ist bemüht für ihre Bürger aber auch für Neubürger Flächen zur weiteren baulichen Entwicklung bereit zu halten. Dies wird unter anderem möglich auf der Fläche im Bebauungsplan Nr. 7 bzw. auf der Fläche der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Neben dieser Fläche stehen der Gemeinde wenig weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren immer wieder geprüft und versucht einige Bereiche zur baulichen Entwicklung bereit zu stellen. Dies hat aber bisher nicht dazu geführt, dass weitere Flächen zur Verfügung stehen, bis auf diese Fläche.
Die neu entstehenden Gebäude haben einen städtebaulichen Bezug zur Bebauung im Osten. Das Baugebiet bildet eine natürliche Abrundung der Straße „Am Hang“. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird daher seitens der Gemeinde als gering eingestuft. Der vorhandene Wald im Westen und im Norden zusammen mit der festgesetzten Maßnahmenfläche bildet eine natürliche Abgrenzung des Wohngebietes.
Mit der festgesetzten Maßnahmenfläche im westlichen und im nördlichen Plangeltungs-bereich, wird der Landschaftsraum bzw. die innerörtliche Grün- und Freifläche an der Stelle aufgewertet und eine Vernetzung mit Außenraum und Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft geschaffen. Außerdem wird die Entwicklung und Erhaltung von Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt gefördert.
Somit werden die übergeordneten Ziele des Landschaftsplanes berücksichtigt.