Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

12. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Jagel ermöglicht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit zugehörenden Nebenanlagen wie Batteriespeicher und Trafos auf einer Fläche, die bisher intensiv ackerbaulich genutzt wurde (Maisanbau). Für die Fläche ist überwiegend die Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlagen vorgesehen. Der Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Umweltauswirkungen bzw. zum Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen beschrieben.

Für die baulichen Anlagen werden Höhenbegrenzungen festgesetzt, um das Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für die Fläche unter den Modulen sowie die Abstandsflächen zum Wald, zur Boklunder Au, zur Kreisstraße K62 und zu den Grundstücksgrenzen werden als Extensivgrünland entwickelt.

Für die unvermeidbaren Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden nach Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde sowie in Anlehnung an den gemeinsamen Beratungserlass „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01. September 2021 (2022) und „Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung“ (Innenministerium und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 2013), Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Die Eingriffe in den Boden im Umfang von 2,32 ha werden durch Maßnahmen im Umfang von 2,9 ha auf der Fläche mehr als ausgeglichen.

Der Habitatsverlust von Bodenbrütern wird auf den Flurstücken 52, 80/1 und 93/1 der Flur 2 in der Gemeinde Idstedt sowie auf den Flurstücken 80 und 87, Flur 8 in der Gemeinde Bargum ausgeglichen. Die Entnahme von 457,5 m KnickabschnitteKnickabschnitten werden durch 720 m Knickverschiebung auf der Fläche und weitere 195 m Knick-Ökopunkte auf anderenden Flurstücken 52, 80/1 und 93/1 der Flur 2 in der Gemeinde Idstedt ausgeglichen. Die entsprechenden Verträge liegen der Unteren Naturschutzbehörde vor. Die Entnahme von zwei landschaftsprägenden Laubbäumen werden durch eine Ersatzzahlung von 2.400 € ausgeglichen.

Der Umweltbericht umfasst auch eine artenschutzrechtliche Prüfung. Aus Sicht des Artenschutzes ist das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermeidbar. Für die europäischen Vogelarten kann die Verletzung oder Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) durch eine Bauzeitenreglung vermieden werden. Eingriffe in Gehölzstrukturen sind ausschließlich außerhalb des Brutzeitraumes zwischen 01.März und dem 30. September durchzuführen. Eingriffe in den Boden sind ausschließlich außerhalb des Brutzeitraumes zwischen 01. März und 15. August durchzuführen. Andernfalls ist ein Nachweis durch eine fachkundige Person zu erbringen, dass keine Brutstätten besetzt sind. Für zwei Reviere des Kiebitz und ein Revier der Feldlerche sind Ausgleichsmaßnahmen in Form einer 4 ha großen extensiven Grünlandfläche einzurichten.

13. Quellen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ der Gemeinde Jagel (B.i.A. - Biologen im Arbeitsverbund, Dipl.-Biol. Klaus Jödicke BDBiol, Bahnhofstr. 7524582 Bordesholm)

BfN Script 247, „Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen (2009))“

Gemeinsamer Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01. September 2021

Gemeinsamer Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume (Kompensationserlass) i.d.F. vom 09.12.2013.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig von 2002I (2020): https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/MELUND/Landschaftsrahmenplanung/LRPIHauptteil.pdf

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Fortschreibung 2021

Schleswig-Holstein Umweltportal (UP-SH Verfügbare Kartendienste (schleswig-holstein.de)

Biotopkartierung Schleswig-Holstein (Biotopkartierung Schleswig-Holstein)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Jagel

Weißflächenkartierung (PV Amtskonzept) Gemeinde Jagel

Regionalplan für den Planungsraum V (2002): schleswig-holstein.de - Landesplanung - Landesplanung - Regionalplan Schleswig-Holstein Nord

Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung, Entwurf (2023): Verfahren | Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023 | BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de)

Umweltportal Schleswig-Holstein UP-SH Verfügbare Kartendienste (schleswig-holstein.de)

Weitere Quellenangaben sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von Dipl.-Biol. Klaus Jödicke zu entnehmen.

14. Verfahren

Aufstellungsbeschluss: 04.04.2022

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 04.07.2023 bis 04.08.2023

Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB 04.07.2023 bis 04.08.2023

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 22.04.2024 bis 28.05.2024

Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB 22.04.2024 bis 28.05.2024

Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB __.__.____ bis __.__.____

Erneute Betroffenenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB __.__.____ bis __.__.____

Satzungsbeschluss __.__.____

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: