Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.3.2. Ökokonto Gemeinde Bargum

Das Ökokonto in der Gemeinde Bargum umfasst die Flurstücke (siehe Abb. 5):

  • Flur 8, Flurstück 80 (AZ. 67.30.3-13/12, Lage im Biotopverbundsystem)
  • Flur 8, Flurstück 87 (AZ. 67.30.3-15/12)

Der Anerkennungsbescheid vom Kreis Nordfriesland mit Datum vom 14.05.2012, bestätigt die Anerkennung des Ökokontos und die Einbuchung von insgesamt 65.592 Ökopunkten. Entsprechend der Auflagen ist die Fläche als extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland, ohne Einsatz von Pflanzen,- oder Düngemitteln und ohne Bodenbearbeitungen sowie mit angepasstem Mahdregime zu entwickeln.

Abb. 5: Lage Ökokonto Bargum (Flur 8, Flurstücke 80, 87)

Der Vertrag vom 27.03.2024 legt fest, dass für die Umsetzung des Solarparks Selker Weg in Jagel, 2.442 Ökopunkte (0,24 ha) aus dem Ökokonto Bargum auf den Flurstücken 80 und 87 (Flur 8) in Anspruch genommen werden. Die Punkte sind ein Teil des Ausgleichsmaßnahme für den Habitatsverlust von Bodenbrütern (hier Kiebitz und Feldlerche), siehe Abschnitt ‎10.2.2. Die Punkte werden nach Genehmigung des Bauvorhabens aus dem Konto abgebucht und dem oben genannten Vorhaben zugewiesen. Der Flächeneigentümer unternimmt alle im Anerkennungsbescheid genannten Maßnahmen zur Erreichung und Erhaltung des Zielbiotops. Der Vertrag liegt der UNB vor und die UNB hat bestätigt, dass mit der Maßnahme begonnen werden kann.

9.2.3.3. Boden

Das Plangebiet wird derzeit intensiv bewirtschaftet (Maisanbau). Mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird die Nutzung extensiviert und stattdessen erfolgt eine Grünlandnutzung ohne Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel.

In der Tabelle ist der Flächenverbrauch für die Anlagenteile zusammengestellt. Für die Berechnung der versickerungsoffenen Fläche wurde ein Faktor von 0,2 berücksichtigt. Auf der Basis des PV-Erlass wird der Kompensationsbedarf mit einem Ausgleichsverhältnis von 1:0,25 berechnet.

Nr.Anlageteil / NutzungBeschreibungqm
1Wegefläche, versickerungsoffenFeuerwehrzufahrt, Durchfahrt inkl. Wendekreis, Schotterschicht um Trafos, Fläche um Batteriespeicher, Wendefläche 732,16
2Versiegelte FlächeCa. 6 Trafos, ca. 6 Batteriespeicher, Pfosten f. Gestelle und Zaun477,4
3ModulflächePlanungsstand August 202486.061
Summe87.270,56 (8,7 ha)
Kompensationsbedarf (1:0,25)2,2 ha
Ausgleichskapazität auf der Fläche2,9 ha

Damit ergibt sich bei voller Berücksichtigung der Modulfläche ein Kompensationsbedarf für den Boden von 2,32 ha. Diese Kompensation kann durch folgende Maßnahmen vollumfänglich auf der Fläche ausgeglichen werden:

  • Errichtung eines insgesamt 16 m breitem Korridors entlang der Boklunder Au. Dieser Korridor liegt außerhalb der Einzäunung
  • Anlage von extensivem Grünland in den 30 m breiten Abstandsflächen zu den Waldflächen südlich und westlich der Modulfläche
  • Erhalt der Ruderalflur westlich der Modulfläche
  • Anlage von extensivem Grünland bzw. Gehölzbegrünung nördlich (an der K62) und westlich der Modulfläche (zur Bahnlinie)

Der PV-Erlass berücksichtigt nicht die Extensivierung der Nutzung auf der Fläche. Durch die Extensivierung werden keine Pflanzenschutz,- oder Düngemittel eingesetzt. Auch das angepasste Mahdregime steigert die Biodiversität auf der Fläche. Nach der BfN Script 247, „Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen (2009)“, sind die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikflächen durch den großen Abstand der Modulunterkante zum Boden nicht als versiegelt einzustufen. „Die Überschirmung von Böden durch die Module ist auch keine Versiegelung im Sinne der Eingriffsregelung, obgleich auch hierdurch Bodenfunktionen oder Lebensräume gestört bzw. beeinträchtigt werden können“. Wird diese Einschätzung zugrunde gelegt, sinkt der Kompensationsbedarf auf 0,1 ha.deutlich.

10. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Bei Nichtdurchführung der geplanten Maßnahme auf der beschriebenen Planfläche, würden andere Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, damit die Klimaziele umgesetzt werden können. Damit würde es an einem anderen Standort zu Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kommen. Vom Vorhabensträger wurde eine übersichtliche Alternativenbetrachtung erstellt (siehe Anlage II). Diese zeigt, dass sich das Vorhaben am gewählten Standort vergleichsweise konfliktarm umsetzen lässt., da sie nicht auf einem gesetzlichen Ausschlussgebiet liegt und auch keinen Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems betrifft. Auch die Lage innerhalb (teilweise) des 200 m Korridors entlang einer zweispurigen Bahnstrecke, sowie im Bereich vorbelasteter Flächen (siehe Abbildung4 in Anlage II) senken das Konfliktpotential. In der Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes für den Planungsraum I liegt die Fläche nicht mehr auf einem Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Rohstoffe und nach Aussagen des LfU befinden sich ausreichend Reserven im Umfeld von Jagel, daher ergibt sich hier perspektivisch ebenfalls ein niedriges Konfliktpotential.