Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie mögliche Grünstrukturen entwickelt.

Allen Konzepten gemeinsam ist zunächst die Anbindung des Plangebietes an die Dorfstraße. In der Konzepterarbeitung wurden unterschiedliche Gebäudetypologien betrachtet. Das Umfeld des Plangebietes ist geprägt durch eine heterogene Bebauung durch großformatige (ehemalige) landwirtschaftliche Betriebe, welche sind vornehmlich entlang der Dorfstraße befinden, sowie kleinteiligen Einfamilienhäusern östlich und innerhalb des Plangebietes.

In der weiteren Variantenerarbeitung verfestigte sich die städtebauliche Idee, die Flächen entlang der Dorfstraße mit verdichteten Wohnformen – wie Doppel- und/oder Reihenhäusern zu beplanen und die randlichen Flächen im südlichen Plangebiet durch großzügige Einfamilienhausgrundstücke zu beplanen. Ziel ist es dabei die gewachsene Bebauung einzubinden und so den schützenwerten Bestand zu sichern und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen.

Dieses Konzept entspricht der städtebaulichen Dichte des historischen Dorfkernes und schafft so eine nachbarschaftsverträgliche Gestaltung des geplanten Wohngebietes. Die Gestaltung gewährleistet ein ruhiges und verträgliches städtebauliches Bild, welches im Zusammenspiel mit den umgebenden Grünstrukturen wirken soll.

Das Konzept ordnet die kleinteilige, zweigeschossige Reihen- und Doppelhausbebauung an den bestehenden Dorfkern an. Hierbei kann die bestehende gewachsene Gebäudesubstanz durchaus mitgenutzt werden und in moderne Wohnformen umgenutzt werden. Die Fläche ist als ein großzügiges Gemeinschaftsgrundstück ohne eine weitere eigentumsrechtliche Realteilung geplant.

Im Übergang zur freien Landschaft sind großzügigere Einzelhausgrundstücke geplant. Aufgrund der erforderlichen Länge der privaten Zufahrt sind die jeweiligen Grundstücksflächen verhältnismäßig groß, wenngleich die tatsächlich nutzbaren Grundstücke kleiner ausfallen.

Abb. 9: Bebauungskonzept (Luftbild: GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0)

4.5. Erschließung und Stellplätze

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Dorfstraße. Eine innere öffentliche Erschließung ist hingegen nicht geplant. Zur Sicherung einer geordneten Ver- und Entsorgung der rückwärtigen Flächen setzt der Bebauungsplan entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu Gunsten der Anlieger und der Ver- und Entsorgungsträger fest.

Innerhalb des Plangebietes sind mindestens zwei Stellplatz je Wohnung in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports vorgesehen.

4.6. Grün- und Freiraumkonzept

Zum Ausgleich, der durch den Bebauungsplan planungsrechtlich ermöglichte Eingriffe in die Schutzgüter Boden und Pflanzen ist auf dem südlich an das Plangebiet angrenzende Flurstück Nr. 72, Flur 4, Gemarkung Tramm, die Anlage und die extensive Pflege/Nutzung einer Wiesenfläche mit ergänzender Pflanzung von 10 Obstbäumen geplant.

Die Ansaat erfolgt durch eine Kräuter-Gräsermischung aus regionaltypischen Arten (Regiosaatgut). Die Fläche ist nicht häufiger als zweimal jährlich zu mähen, wobei das Mähgut von der Fläche zu entfernen ist. Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie eine Bodenbearbeitung sind nicht zulässig.

Durch die geplanten Ausgleichsfläche wird das Plangebiet an seinen äußeren Plangebietsgrenzen zur freien Landschaft eingegrünt und sichert somit eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild. Hierbei soll bewusst keine geschlossene Eingrünung geschaffen werden, damit auch weiterhin die derzeit bestehende Durchlässigkeit und Blickbeziehung zwischen Dorf und Landschaft gewährleistet ist.