Vorhaben
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Barsbüttel die im bisherigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 sowie seinen mehr als 30 Änderungen dargestellten Nutzungen in einer Gesamtschau neu zu ordnen. Gleichzeitig wird eine Regelung zum Umgang mit potenziellen Kiesabbauvorhaben angestrebt.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurden in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht dokumentiert.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung wurde auf die Bereiche des Gemeindegebietes beschränkt, in denen durch die Darstellung im FNP wesentliche Umweltbelange berührt bzw. Umweltveränderungen vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um folgende Planinhalte: mehrere potenzielle Wohnbauflächen in Barsbüttel-Ort (FW 1.4-1.43, FW 1.51-1.59,), zwei Flächen für den Gemeinbedarf, eine potenzielle Wohnbaufläche in Willinghusen (FW 2.51), eine Wohnbaufläche in Stemwarde (FW 3.51), die Rücknahme von bisher dargestellten Wohnbauflächen bei Willinghusen, die erstmalige Darstellung einer großen Grünfläche in Barsbüttel, die Entwicklung von Wald und die Darstellung von Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.
Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung schutzgutweise zusammen, mit nachfolgend zusammengefassten Aussagen zu Schutzgebieten und –objekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
Schutzgüter
Für die o.g. einzelnen Planbereiche werden der derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Anschließend folgen Angaben zur Vermeidung bzw. Verringerung von Konflikten, soweit Aussagen hierzu auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich sind.
Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Raumbeschreibung: Das Gemeindegebiet Barsbüttel umfasst vier Ortsteile. Die Landschaft zeigt sich als teilweise sehr knickreiche Agrarlandschaft mit sehr wenig Waldanteil. Zahlreiche übergeordnete Straßen teilen das Gemeindegebiet.
Als Schutzgebiete sind insbesondere die nahezu flächendeckenden Landschaftsschutzgebiete der vier Ortslagen zu nennen. Viele rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen liegen im Gebiet verstreut. Als gesetzlich geschützte Biotope sind insbesondere die Knicks, in geringem Umfang Feuchtbiotope, Trockenbiotope und Gewässer zu nennen.
Bewertung: Soweit für eine Beurteilung notwendig, wurde für die vorgenannten Vorhabenbereiche der Zustand der Schutzgüter anhand einer zweistufigen Einteilung bewertet (allgemeine und besondere Bedeutung). In Kürze dargestellt sind Landschaftselemente besonderer Bedeutung nur kleinflächig bzw. als Einzelstrukturen anzutreffen.
Erhebliche Auswirkungen: Mit den planerischen Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden in Hinsicht auf eine städtebauliche Entwicklung größtenteils die bisher vorhandenen und genehmigten Nutzungen wiedergegeben. An vier Standorten werden bauliche Entwicklungen vorbereitet, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Weitaus deutlichere Auswirkungen werden durch die geplante Entwicklung von Waldflächen und die Darstellung einer potenziellen Kiesabbaufläche erwartet. Die folgende Auflistung gibt eine kurze Übersicht zu den zu erwartenden erheblichen Auswirkungen:
Planung | Mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter |
Bauliche Entwicklungen |
Nördlicher Siedlungsrand Barsbüttel-Ort Wohnbauflächen (FW 1.41-1.43, FW 1.51-1.54),
Fläche für Gemeinbedarf | Vorteilhaft: Gegenüber der aktuellen Situation und gegenüber dem geltenden FNP kann neuer Wohnraum außerhalb der von Verkehrslärm belasteten Räume angeboten werden (Schutzgut Mensch). Nachteilig: Gegenüber der aktuellen Situation und gegenüber dem geltenden FNP werden sehr großflächige Versiegelungen von Böden, Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts im Umfeld des Rähnbachs (Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser) sowie die Überplanung von rund 1.500 m Knick (Schutzgut Pflanzen) ausgelöst. |
Westlich Steinbeker Weg (Wohnbaufläche) FW 1.55 | Nachteilig: Gegenüber der aktuellen Situation und gegenüber den Möglichkeiten des geltenden FNP werden 1,8 ha extensive Wiesenflächen und Gehölzanpflanzungen mit Bedeutung als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (Schutzgut Pflanzen, Schutzgebiete) überplant. |
Östlich Steinbeker Weg Wohnbaufläche (FW 1.56) | Ohne erhebliche Auswirkungen. |
Westlich "Am AKKU" Wohnbaufläche (FW 1.57) | Vorteilhaft: Gegenüber der aktuellen Situation und dem geltenden FNP können neue Wohnbauflächen in unmittelbarer Nähe zum Nahversorgungszentrum angeboten werden (Schutzgut Mensch). Nachteilig: Gegenüber der aktuellen Situation und gegenüber den Möglichkeiten des geltenden FNP werden 1 ha extensive Wiesenflächen und Gehölzanpflanzungen mit Bedeutung als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (Schutzgut Pflanzen, Schutzgebiet) überplant. |
Östlich "Am AKKU" Wohnbaufläche (FW 1.58, FW 1.59) | Vorteilhaft: Gegenüber der aktuellen Situation und dem geltenden FNP können neue Wohnbauflächen in unmittelbarer Nähe zum Nahversorgungszentrum angeboten werden (Schutzgut Mensch). Nachteilig: Gegenüber der aktuellen Situation und gegenüber den Möglichkeiten des geltenden FNP werden 0,5 ha extensive Wiesenflächen und Gehölzanpflanzungen mit Bedeutung als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (Schutzgut Pflanzen, Schutzgebiet) überplant. Zusätzlich wird möglicherweise eine Beseitigung von alten Eichen mit potenziellen Fledermausquartieren (Schutzgut Tiere) ausgelöst. |
Südlich "An der Barsbek" Fläche für Gemeinbedarf | Ohne erhebliche Auswirkungen. |
Willinghusen Wohnbaufläche (FW 2.51) | Ohne erhebliche Auswirkungen. |
Stemwarde Wohnbaufläche (FW 3.51) | Ohne erhebliche Auswirkungen |
Nördlich von Willinghusen
Rücknahme der Darstellung von Wohnbauflächen | Ohne erhebliche Auswirkungen |
Grünflächen |
Grünflächen zwischen Ellerhoop und Weidenweg | Ohne erhebliche Auswirkungen |
Planung | Mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter |
Wald |
Neudarstellung von Flächen für Wald | Vorteilhaft: Die Darstellung von Flächen für Wald mit einem Entwicklungspotenzial für rund 100 ha Wald fördert großflächig naturnahe Flächenentwicklungen. Hiervon werden die Schutzgüter der Umwelt pauschal begünstigt. |
Kiesabbau |
Südöstlich Stemwarde Darstellung einer Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen | Nachteilig: Die Umsetzung von Kiesabbauvorhaben ist aufgrund der hohen Wirkintensität und aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf viele Schutzgüter, insbesondere Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Landschaft und Mensch verbunden. Vorteilhaft: Durch die Ausweisung des Gebiets können Kiesabbautätigkeiten auf den gegenüber Kiesabbau unempfindlichsten Landschaftsraum gelenkt werden. |
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:
Bauliche Erweiterungen sollen im Wesentlichen durch eine Entwicklung des Innenbereichs erfolgen und sind nur im darüber hinaus erforderlichem Maß im Außenbereich vorgesehen. Für geplante Wohnbauflächen werden Empfehlungen zur Erhaltung von Altbaumbeständen und zur Entwicklung grüner Ortsränder gegeben. Die potenziellen Kiesabbauflächen wurden an einem Standort positioniert, an dem die geringsten Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind.
Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen:
Aussagen über Ausgleich bzw. Ersatz sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nur als Hinweise oder Empfehlungen möglich. Potenzielle Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind im Plangebiet in ausreichendem Maß vorhanden.
Schutzgebiete und -objekte
Die neuen Bauflächen am Südrand von Barsbüttel-Ort sowie die dargestellte Fläche für die Gewinnung von Rohstoffen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Die Umsetzung vieler Bauflächen sowie des Kiesabbauvorhabens ist voraussichtlich mit Eingriffen in gesetzlich geschützte Knicks verbunden.
Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können über Bauzeitenregelungen oder Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden.
Eingriffsregelung
Die geplanten baulichen Entwicklungen sowie Kiesabbautätigkeiten sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. erforderlicher Genehmigungsverfahren. Flächen für potenzielle Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen der Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans in ausreichendem Maß vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Planungen des geltenden Flächennutzungsplans weiterverfolgt werden. Eine Wohnbauentwicklung wäre nur in Barsbüttel-Ort und dieses in geringfügigerem Maß möglich. Kiesabbautätigkeiten wären schwerer regulierbar.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Vorangehende Planungsziele im Vorentwurf waren aufgrund der großflächigen Gewerbeentwicklungen mit deutlich erheblicheren nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden als der derzeitige Entwurf darstellt.
Ergänzende Angaben
Hinweise auf Kenntnislücken: Es liegen nur wenige konkrete Aussagen über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die Unterlagen genügen jedoch für eine Beurteilung der Umweltauswirkungen.
Überwachung: Die Gemeinde Barsbüttel überwacht den tatsächlichen Bedarf der Flächennutzungen.