2.1.5 Schutzgut Wasser
Derzeitiger Zustand
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.
Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der lehmigen Böden insgesamt als gering zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet nicht bekannt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Planung würde das Grünland weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist weiterhin mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.
Auswirkungen der Planung
Durch die vorgesehene Planung wird es zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da eine weitere, bislang unversiegelte Vegetationsfläche großflächig versiegelt wird. Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch das Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz mit dem Berechnungsprogramm A-RW 1 des LLUR durchgeführt und mit der unteren Wasserbehörde zur Abstimmung vorgelegt.
Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist aufgrund des anstehenden Bodens nicht möglich. Dementsprechend muss das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation der Gemeinde abgeleitet werden. Der nördliche Teil des Gebietes wird beim Feuerwehrgerätehaus in das Kanalnetz der Gemeinde eingeleitet, welches letztendlich über das Gewässer X des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby in die Schlei entwässert. Der am Weg zum Hof Louisenlund gelegene südliche Teil des Plangebietes (zwei Grundstücke) leitet südwestlich der Kreuzung Dorfstraße / Hof Louisenlund Weg in den RW-Kanal der Gemeinde ein, der nachfolgend in den Vorfluter II.b des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au entwässert. Aufgrund des kupierten Geländes und dem vorhandenen unterirdischen Schießstand auf dem Grundstück östlich des Feuerwehrhauses (Flurst. 1/14) ist keine adäquate Fläche für eine Regenrückhaltung vorhanden, so dass im nördlichen Teil des Plangebietes die Regenwasserleitung als Stauraumkanal zur Rückhaltung ausgeführt wird. Der südliche Teil leitet direkt in die Vorflut ein.
Aufgrund der fehlenden Versickerungsmöglichkeiten und der in einem Gewerbegebiet erforderlichen Versiegelungsmöglichkeiten weist der A-RW 1 - Nachweis für das Gebiet eine "extreme Schädigung des naturnahen Wasserhaushaltes" (Fall 3) aus. Die im B-Plan festgesetzte Dachbegrünung, die vorgeschriebene Fassadenbegrünung sowie die Verpflichtung Gehölze zu pflanzen, erhöht die Verdunstung in dem Gebiet. Letztlich ändert sich dadurch das Ergebnis der Wasserbilanz nicht.
Die Gehölzstrukturen in den Randbereichen werden überwiegend erhalten und fördern als Grünstruktur auch zukünftig die Verdunstung. Zusätzlich sind weitere Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen (Heckenpflanzung, Fassadenbegrünung, Baumpflanzung), die sich ebenfalls positiv auf die Verdunstung auswirken werden.
Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind aufgrund weiterer, großflächiger Versiegelungen mit einer hohen Erheblichkeit zu bewerten. Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist aufgrund des anstehenden Bodens nicht möglich. Dementsprechend muss das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation der Gemeinde abgeleitet werden. Zur Rückhaltung werden im Plangebiet entsprechende Stauraumkanäle vorgesehen.