Planungsdokumente: B26 1. Änd. u. Erg. - Sondergebiet westlich der Henstedter Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Gemeinde Kisdorf mit rund 3.900 Einwohnerinnen und Einwohnern verfügt über keine zentralörtliche Funktion. Sie liegt zwischen dem zentralen Ort Kaltenkirchen und dem Stadtrandkern I. Ordnung Henstedt-Ulzburg und gehört nach § 4 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 zum Nahbereich des Mittelzentrums Kaltenkirchen.

Nach Ziffer 5.6.2 des Regionalplans für den Planungsraum I (alt) soll die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Kisdorf auf den im Achsenraum gelegenen Bereich der Gemeinde beschränkt bleiben. Der Gemeinde ist nach Ziffer 5.2 des Regionalplans eine planerische Wohnfunktion zugewiesen. Sie besitzt damit besondere Entwicklungsvoraussetzungen und soll zur angestrebten Gesamtentwicklung im Planungsraum beitragen. Die Gemeinde Kisdorf ist gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) grundsätzlich nur für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 m2 Verkaufsfläche geeignet. In begründeten Einzelfällen kann von den Verkaufsflächenschwellenwerten abgewichen werden.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kisdorf stellt das Bestandsgelände des Aldi-Marktes bereits als 'Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel' (SO) mit der Zweckbestimmung 'Discounter' dar. Die Erweiterungsfläche des Discounters in Richtung Westen wurde parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34, der die Ansiedlung eines Gartenbaubetriebes mit Endverkauf zum Inhalt hat, mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes angepasst. In der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der östliche Bereich des Plangebietes ebenfalls als 'Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel' (SO) mit der Zweckbestimmung 'Discounter' dargestellt, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird.

Darstellung im Flächennutzungsplan (2. Änderung)

Darstellung im Flächennutzungsplan (11. Änderung)

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 0,78 ha große Plangebiet liegt in verkehrsgünstiger Lage am südlichen Ortsrand der Gemeinde Kisdorf innerhalb eines gewerblich geprägten Bereiches im Achsenraum. Konkret handelt es sich um das Gebiet westlich der 'Henstedter Straße', südlich der Straße 'Rugenvier', östlich der Gärtnerei und nördlich des vorhandenen Edeka-Marktes.

Gegenwärtig gilt für das Bestandsgelände des Aldi-Marktes der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26, der im Jahr 2006 Rechtskraft erlangte.

Die vorgesehene Erweiterungsfläche ist gegenwärtig nicht mit einem Bebauungsplan überplant. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 trifft folgende zentrale Festsetzungen:

  • 'Sonstiges Sondergebiet' (SO) mit der Zweckbestimmung 'Lebensmittel-Discounter',
  • maximale Grundfläche (GR): 1.400 m²,
  • maximale Firsthöhe (FH): 10,00 m,
  • maximale Verkaufsfläche (VKF): 800 m²,
  • ein Vollgeschoss (I) als Höchstmaß,
  • abweichende Bauweise (a).

Darüber hinaus sind im Süden des Plangebietes eine 'Private Grünfläche' und ein anzulegender Knick festgesetzt. Dieser Bereich ist nicht mehr Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26, sondern wurde mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Kisdorf überplant. Dieser hat die Ansiedlung eines Gartenbaubetriebes mit Endverkauf östlich des Plangebietes zum Inhalt. Die ehemalige Grünfläche dient als neue gemeinsame Zufahrt für die Gärtnerei sowie den Edeka- und den Aldi-Markt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 wurde am 16. Dezember 2019 als Satzung beschlossen.

Ausschnitt aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist geprägt durch den bestehenden Aldi-Markt mit seiner Stellplatzanlage. Im nördlichen Randbereich befindet sich ein Knick. Westlich ist das Plangebiet gegenwärtig mit einer Hecke eingegrünt. Dahinter befindet sich eine kleinere landwirtschaftlich genutzte Fläche und ein Gartenbaubetrieb. Südlich befindet sich ein EDEKA-Markt. Die noch im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 festgesetzte Grünfläche und der Knick wurden zugunsten einer gemeinsamen Zufahrt für die Lebensmittelmärkte und den Gartenbaubetrieb beseitigt. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hat dafür der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 geschaffen.

Östlich des Plangebietes befindet sich die 'Henstedter Straße', östlich derer sich ein Gewerbegebiet anschließt. Westlich und nördlich der Straße 'Rugenvier' schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an. Gegenwärtig handelt es sich hier noch um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Ackerfläche.

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht kaum bewegt. Die mittlere Höhe des Plangebietes liegt bei ca. 46 m über NHN.