Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

Textliche Festsetzungen

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB)

1.1 Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)

Der Plangeltungsbereich wird als reines Wohngebiet festgesetzt und dient vorwiegend dem Wohnen.

Im Plangeltungsbereich sind

  • Wohngebäude,
  • Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienen

generell zulässig.

Ausnahmsweise können

  • Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  • sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke

zugelassen werden.

2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB)

Die überbaubare Grundflächenzahl bezieht sich auf ein Gebäude im Baufeld je Baugrundstück.

In den Teilgebieten 1, 5, 6, 9, 10, 14, 16 und 18 gilt die in der Planzeichnung angegebene Grundflächenzahl maximal bis zu einer überbaubaren Grundfläche von 260 m².

In den Teilgebieten 2, 3, 4, 7, 19 und 20 gilt die in der Planzeichnung angegebene Grundflächenzahl maximal bis zu einer überbaubaren Fläche von 340 m².

Im gesamten Geltungsbereich darf die zulässige Grundfläche um bis zu 50 % durch Nebenanlagen überschritten werden.