Schutzgut Tiere und Pflanzen (Arten- und Lebensgemeinschaften)
Als bedeutsame Biotopstrukturen sind im Plangebiet einige Knicks vorhanden, die dem Schutz der Naturschutzgesetze (BNatschG § 30 i. V. m. LNatSchG § 21) unterliegen. Diese wurden in der Ursprungsbebauungsplanung festgesetzt. Die vorhandenen als potentielle Lebensräume für Tiere und Pflanzen geltenden Einzelbäume wurden zum Erhalt festgesetzt. Vorhandene Grün- und Gehölzstrukturen wurden zum Erhalt festgesetzt.
Als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Niederungsbereich des Ripsbeks festgesetzt. Die Flächen sind als artenreiche Gras- und Staudenflur zu entwickeln.
Die Fläche auf der eine Flüchtlingsunterkunft entstehen soll, wird derzeit als Grünlandfläche genutzt.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen.