3.1.3. Länderübergreifender Raumordnungsplan für Hochwasserschutz
Übergeordnet ist seit dem 1. September 2021 der Länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft, dessen Ziele im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Die Ziele des Raumordnungsplans betreffen insbesondere das Hochwasserrisikomanagement sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels und der Klimaanpassung bei raumbedeutsamen Planungen. Demnach sind mögliche Auswirkungen durch Hochwasserereignisse, Starkregen sowie klimabedingte Veränderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten und der betroffenen Raumnutzungen zu prüfen.
Das Plangebiet befindet sich weder in einem betroffenen Gewässerabschnitt noch innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Die geplante Gebietsentwicklung entspricht daher den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bzw. steht diesen nicht entgegen.