1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Rieseby wurde notwendig, um innerhalb des Geltungsbereiches auf einer Gesamtfläche von ca. 6,22 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet ‚Heidegarten‘ sind bereits verkauft und bebaut.
In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Einzelne Baulücken im Innenbereich der Gemeinde sind nicht vorhanden, die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen fast vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Die Lage des B-Planes Nr. 26 nahe des Ortskerns bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen. Hierzu möchte die Gemeinde Rieseby den Planbereich baulich entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei berücksichtigt die südliche Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits die recht konkreten Planungen für eine weitere südliche Erweiterung des Wohngebietes in den kommenden Jahren, um auch mittel- bis langfristig den Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde decken zu können.
Im ersten Bauabschnitt sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 ca. 59 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.200 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie in einzelnen Bereichen Hausgruppen (Reihenhäuser).
Auf insgesamt vier Grundstücken soll die Bebauung durch Mehrfamilienhäuser vorbereitet werden, wo entsprechend den Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden kann. Auf den restlichen Grundstücken, die teilweise direkt an den Bebauungsplan Nr. 20 „Heidegarten“ anschließen, sollen weitestgehend die darin getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung übernommen werden.
Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6,22 ha mit folgender Unterteilung:
Allgemeines Wohngebiet | ca. 38.895 m² | ||||
Verkehrsflächen | ca. 7.195 m² | ||||
öffentl. Verkehrsflächen | ca. 5.990 m² | ||||
öffentl. Parkplätze | ca. 435 m² | ||||
priv. Verkehrsflächen | ca. 115 m² | ||||
Fuß- und Radwege | ca. 655 m² | ||||
Grünflächen, öffentl. 'Bürgerpark' | ca. 8.145 m² | ||||
Grünflächen, priv. | ca. 2.440 m² | ||||
Hausgärten | ca. 1.700 m² | ||||
Schutzgrün | ca. 405 m² | ||||
Entwidmeter Knick | ca. 375 m² | ||||
Flächen für die Landwirtschaft | ca. 400 m² | ||||
Ver- und Entsorgungsflächen | ca. 5.165 m² | ||||
Regenrückhaltebecken | ca. 1.780 m² | ||||
Regensickerbecken | ca. 2.950 m² | ||||
Regensickermulden | ca. 365 m² | ||||
Abfallsammelstellen | ca. 25 m² | ||||
Trafostationen | ca. 45 m² |