Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Region mit ca. 9,2 °C im Bereich der durchschnittlichen Temperatur in Schleswig-Holstein. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt ca. 790 mm und liegt etwas unter dem landesweiten Durchschnitt (Bezugszeitraum 1991-2020; DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiter als Acker landwirtschaftlich genutzt werden. Die Ausgleichsfläche bliebe an ihrem Standort erhalten. Vorhandene Gehölzstrukturen würden nicht beeinträchtigt. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf einer bisher als Acker genutzten Fläche bzw. auf einer Ruderalflur. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Im Plangebiet kann nur ein kleiner Teil der vorhandenen Vegetationsflächen erhalten werden, welche positive Auswirkungen auf Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Gegenüber der bisherigen ackerbaulichen Nutzung wird jedoch durch das neu entstehende Siedlungsgrün eine dauerhafte Begrünung innerhalb des Plangebietes entwickelt, die ebenfalls mit positiven Auswirkungen auf das Kleinklima einhergehen kann. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus. Zusätzlich sind öffentliche Grünflächen festgesetzt.

Als Beitrag zum Klimaschutz wird für das Plangebiet festgesetzt, das Flachdächer nur als Gründächer oder mit Solar- bzw. Photovoltaikmodulen auszustatten sind.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der angrenzenden Bebauung. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die in Schleswig-Holstein regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch.

Aufgrund der geringen Vorbelastung und der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Begrünungsmaßnahmen wirken sich positiv auf Luftqualität und Kleinklima aus. Spezielle Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das großräumige Landschaftsbild Riesebys ist durch die Lage in der Jungmoränenlandschaft und das bewegte Relief mit Hügeln und Senken geprägt. Insgesamt dominieren größere Ackerflächen, die durch das landschaftstypische Knicknetz strukturiert sind. Kleinere Waldflächen und eingestreute Stillgewässer schaffen ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.

Die bauliche Entwicklung der Gemeinde konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ortschaft Rieseby. Überwiegend wohnbaulich genutzte Gebäude unterschiedlicher Bauepochen prägen das Ortsbild. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die wohnbauliche Entwicklung vor allem am westlichen Rand der Ortschaft vollzogen. Eine Vorbelastung besteht durch die Eisenbahnlinie zwischen Eckernförde und Flensburg, die die östliche Ortschaft quert.

Das kleinräumige Landschaftsbild des Planbereiches ist durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung, das bewegte Relief sowie den kleinen Wald geprägt. Nördlich grenzen bereits wohnbaulich genutzte Grundstücke an das Plangebiet an. Das Plangebiet ist bislang kaum eingegrünt. Öffentliche Wege, von denen aus das Plangebiet einsehbar ist, sind nur mit dem Sönderbyer Weg zu nennen. Aufgrund des bewegten Geländes ist von hier vor allem der östliche Planbereich einsehbar. Der westliche Planbereich liegt dagegen jenseits einer Hügelkuppe.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde der Acker weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Ausgleichsfläche angrenzend an die Bebauung würde sich weiterhin ruderal und voraussichtlich langfristig zu Wald entwickeln. Die Knicks würden erhalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Ortsbild bliebe unverändert.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes südwestlich der Ortschaft Rieseby verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Innerhalb des Plangebietes sind je nach Baufeld zwei- bzw. dreigeschossige Gebäude zulässig. Die maximal zulässige Gebäudehöhe variiert ebenfalls innerhalb des Plangebietes. Für zwei Baufelder, in denen der Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden soll, werden drei Vollgeschosse bei einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m zugelassen. Zum Schutz der benachbarten Bebauung ‚Hofkamp‘ und die vorerst freie Landschaft werden dagegen für die Baufelder 2 bis 4 und 6 bis 9 zwei Vollgeschosse sowie eine maximale Firsthöhe von 9,50 m festgesetzt. In den Baufeldern 10 bis 14 werden die Festsetzungen an das nördlich benachbarte Baugebiet angepasst, sodass zwei Vollgeschosse bei einer Firsthöhe von maximal 10,50 m möglich sind. Die neu entstehenden Wohngebäude stellen eine Veränderung des Ortsbildes im Südwesten von Rieseby dar. Der Ortsrand wird weiter gen Süden verschoben.

Im zentralen Plangebiet wird eine größere öffentliche Grünfläche festgesetzt, auf der z.B. ein Bürgerpark sowie ein Spielplatz entstehen sollen. Der Bürgerpark soll als Parkanlage gestaltet werden, als Begegnungsstätte dienen und von Wegen durchzogen sein. Vom Bürgerpark ausgehend wird in Richtung Nordwesten eine Grünzäsur durch das Plangebiet gezogen, die durch die Anlage von Fußwegen begeh- und erlebbar wird.

Zur Durchgrünung des Plangebietes und der Bauflächen wird die Festsetzung mit aufgenommen, dass auf den Privatgrundstücken ein standortgerechter Laubbaum bzw. ein Obstbaum gepflanzt und erhalten wird. Ziel der Maßnahme ist es, das Plangebiet zu begrünen. Zudem fördern die gepflanzten Bäume die Luftqualität und die Verdunstungsrate im Baugebiet. Je nach Art können auch Nahrungsquellen für Insekten und Vögel geschaffen werden.

Das Plangebiet ist Teil der mittel- bis langfristigen Planungen der Gemeinde Rieseby zur Schaffung von Wohnraum. Es handelt sich um den ersten von insgesamt drei aktuell geplanten Bauabschnitten, die im Südwesten der Ortschaft entwickelt werden sollen. Die südliche Abgrenzung des vorliegenden B-Plangebietes berücksichtigt bereits den nächsten Bauabschnitt. Der Flächenzuschnitt ist insgesamt so gewählt worden, dass eine sinnvolle Verkehrsführung gegeben ist, die später in das Gesamtkonzept integriert werden kann, ohne dass umfangreiche, temporäre Verkehrswege geschaffen und später wieder zurückgebaut werden müssen. Die Grundstücke, die über diese Verkehrsführung erschlossen werden können, sind im B-Plan Nr. 26 für eine Wohnbebauung ausgewiesen worden. Eine Abrundung des Plangebietes bzw. des Gesamtwohngebietes erfolgt durch die späteren Bauabschnitte.

Durch die geplanten Baukörper sind trotz der umliegenden Bebauung Auswirkungen mit hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut zu erwarten. Diese werden durch die getroffenen Festsetzungen und die Schaffung neuer Grünstrukturen gemindert. Das Plangebiet ist Teil eines vergleichsweise konkreten mittel- bis langfristigen Konzeptes zur Wohnbauentwicklung und wird dementsprechend abgerundet.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Im Umfeld sind gemäß Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 26.07.2022 mehrere Objekte der Archäologischen Landesaufnahme verzeichnet. Es ist daher den Umständen nach zu vermuten, dass sich innerhalb des Plangebietes Kulturdenkmale befinden, die von der Planung betroffen sein könnten.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Aufgrund der Lage in einem archäologischen Interessensgebiet wurden am 18./19.9.2023 archäologische Voruntersuchungen im Plangebiet durchgeführt. Diese blieben ohne Nachweis von relevanten archäologischen Befunden, weswegen die Flächen durch das zuständige ALSH zur Bebauung freigegeben wurden.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird generell der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes werden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Voruntersuchungen haben keine relevanten archäologischen Befunde auf der Fläche ergeben, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten sind.