5.9 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten
a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches
Der Bebauungsplan Nr. 6 existiert bereits. Mit dieser Änderung werden lediglich die Gebietsausweisung, die Erschließung sowie die GRZ und zum Teil der Ausgleich geändert.
b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches
Da es sich um einen bereits bestehenden Bebauungsplan handelt, der geändert werden soll, ergeben sich keine Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches.