Planungsdokumente: Gemeinde Ruhwinkel - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Dorfstraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Anlass und Ziele der Planung

2.1 Anlass der Planung

Das Plangebiet ist bereits seit über 15 Jahren überplant und für eine bauliche Inanspruchnahme vorgesehen. Dennoch hat lediglich im Norden eine Entwicklung stattgefunden. Für die übrigen Grundstücke konnte bis dato kein Interessent gefunden werden. Dies liegt vorwiegend daran, dass das Plangebiet als 'Mischgebiet' (MI) ausgewiesen ist und sich aufgrund der Grundstückszuschnitte, der kleinen Baufenster und der geringen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 sowie der Topographie (Hanglage) nicht für eine gewerbliche Nutzung eignet. Um den Charakter eines 'Mischgebietes' (MI) gemäß § 6 BauNVO zu wahren, ist ein gleichwertiges Verhältnis zwischen dem Wohnen und Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, erforderlich. Eine Nutzungsmischung ist zwingend erforderlich, so dass die Baugrundstücke entsprechend des gültigen Baurechtes nicht alle als bloße Wohngrundstücke verkauft werden können. Gegenwärtig sind vier der sechs Grundstücke unbebaut. Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 sollen die unbebauten Grundstücke für wohnbauliche Zwecke aktiviert und damit der Nachfrage nach Wohnraum für den örtlichen Bedarf begegnet werden.

Gleichzeitig ist die verkehrliche Erschließung der Baugrundstücke aufgrund des vorhandenen Gehölzstreifens mit den erhaltenswerten Überhältern und der Topographie des Plangebietes kompliziert. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 6 sollen die Grundstücke 1 und 2 sowie die Grundstücke 3 bis 6 jeweils über eine gemeinsame Grundstückszufahrt erschlossen werden, um den vorhandenen Gehölzstreifen möglichst wenig zu durchbrechen. Die Erschließung der Baugrundstücke soll im Zuge des Planverfahrens neu geregelt werden. Dabei sollen die Zufahrten in weniger topographisch bewegte Bereiche verlegt werden. Gleichzeitig sollen die Großbäume auf dem Gehölzstreifen erhalten bleiben und die erforderlichen Durchbrüche auf ein erforderliches Minimum reduziert werden.

2.2 Ziele der Planung

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 verfolgt das Ziel, die mehr als 15 Jahre alten planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu aktualisieren und eine Baulandreserve zu aktivieren. Dazu soll das Plangebiet als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) anstelle eines 'Mischgebietes' (MI) ausgewiesen und die Erschließung der Baugrundstücke insbesondere im südlichen Teil neu geregelt werden. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aktivierung einer bereits überplanten Fläche für wohnbauliche Zwecke;

Ausweisung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) gemäß § 4 BauNVO anstelle eines 'Mischgebietes' (MI);

Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;

planerische Anpassung der zukünftigen Erschließung der Baugrundstücke;

Sicherstellung eines verträglichen Übergangs zur freien Landschaft mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen;

Erhalt der Großbäume auf dem Gehölzstreifen;

Berücksichtigung der Belange der Landschaftspflege, des Umweltschutzes und des gesetzliches Biotopschutzes.