Planungsdokumente: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 13 für die Ortschaft Thürk der Gemeinde Bosau nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

Begründung

1. Vorbemerkungen

1.1. Planungserfordernis / Planungsziele

Im Ortsteil Thürk besteht der Wunsch den im Zusammenhang bebauten Bereich, um ein weiteres Baugrundstück zu arrondieren. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben und nimmt dies zum Anlass, mit einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) für die Ortschaft Thürk für einen Bereich östlich der Redderwiese die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile festzulegen und diese Fläche einzubeziehen.

1.2. Rechtliche Bindungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bosau hat am ………. die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 13 beschlossen.

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung.

Der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II (alt) stellt Thürk innerhalb des ländlichen Raumes dar.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bosau von 1997 stellt den Ortsteil Thürk als gemischte Baufläche dar. Der Einbeziehungsbereich wird als Fläche für die Landwirtschaft abgebildet.

Abb.: Ausschnitt Flächennutzungsplan Bosau mit Markierung des Einbeziehungsbereiches

Der Landschaftsplan der Gemeinde Bosau weist angrenzend an das Plangebiet im Westen landwirtschaftliche Hofflächen und im Osten Wohnbauflächen aus, während der Einbeziehungsbereich als Grünland dargestellt wird.