5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensations-maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensations-maßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind umfangreiche Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein erheblicher Kompensationsbedarf zu erwarten.
Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen.