B-Plan Nr. 2 "Solarpark Rader Insel"

Rade

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Amt Eiderkanal

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Rade bei Rendsburg hat am 26.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB beschlossen. Am 15.06.2026 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 28.08.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.07.2026 bis zum 28.08.2026 erfolgen wird.

Folgende Planunterlagen

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2, Gesamtplan;

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 inkl. Umweltbericht;

Anlage 1 zum Umweltbericht;

Abwägung § 4(1)

Anlagen:

A1.1_24-06-26_Rade_PV-Studie_Potenzialkarte_Optimized

A1.2_24-06-26_Rade_PV-Studie_Ampelkarte_Optimized

A1.3_24-09-04_Rade_PV-Studie_Bericht

A2_Biotopkartierung

A3_Artenschutzpruefung

A4_Stellungnahme Blendwirkung

A5_Geräuschimmissionsprognose

A6_Vorhaben- und Erschließungsplan

sind unter dem Link https://bob-sh.de/plan/solarpark-rader-insel abzurufen. Der Link ist dabei in der Browser-Zeile einzugeben. Die vor genannten Unterlagen können bei Bedarf in Papierform bei dem in der Kopfzeile genannten Ansprechpartner angefordert werden.

Wir bitten Sie, Ihre schriftliche Stellungnahme bevorzugt per E-Mail an folgender E-Mail-Adresse zu
senden: stellungnahme@b2k.de

Alternativ auch gerne an unser Büro an die nachfolgende Adresse zu senden:

B2K Architekten und Stadtplaner

Schleiweg 10

24106 Kiel

Wenn Sie die oben genannte Frist nicht einhalten können, bitten wir Sie, beim Amt Eiderkanal, Frau Stieber (Tel.: 04331 / 8471-33, Mail: j.stieber2@amt-eiderkanal.de), formlos eine Fristverlängerung zu beantragen. Wenn Sie weder innerhalb der Frist eine Stellungnahme abgeben noch um eine Fristverlängerung bitten, gehen wir davon aus, dass zum einen die von Ihnen zu vertretende Belange durch die Planung nicht berührt werden und dass Sie zum anderen zu der Planung keine wichtigen Hinweise zu geben haben.

Ansprechperson

Amt Eiderkanal

Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld

- Fachteam Bauleitplanung -

Frau Jannika Stieber

Tel.: 04331 / 8471-33

Fax: 04331 / 8471-71

www.amt-eiderkanal.de

j.stieber@amt-eiderkanal.de

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