Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Textliche Festsetzungen

1.0 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB)

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1.1

In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 sind gemäß § 1 (6) BauNVO die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) unzulässig. Im WA 7 und WA 8 sind die nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen unzulässig.

1.2

In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 sind Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke unzulässig. Im WA 7 sind nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke unzulässig.