7.2
Das auf den Wohngebietsflächen anfallende Oberflächenwasser ist in das vorhandene Kanalsystem einzuleiten.
Das auf den Wohngebietsflächen anfallende Oberflächenwasser ist in das vorhandene Kanalsystem einzuleiten.
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Fassaden
Doppelhäuser sind in ihrer Materialität, in Bezug auf Dachform und - farbe sowie Traufhöhe jeweils einheitlich zu gestalten.
Für die Fassadengestaltung der Hauptgebäude sind zulässig:
- rote bis rotbraune, beige bis braune Verblender (z.B. Klinker, Klinkerriemchen)
Teilflächen von 1/3 der Gesamtfassadenflächen sind in einer von der
Hauptfassade abweichenden Gestaltung zulässig. Zulässig sind:
- Putzfassaden mit einem Remissionswert ≥ 70 %
- naturbelassene oder farblos lasierte Holz oder matt lackierte/ pulverbeschichtete
Metallverschalungen mit einem Remissionswert ≥ 70 %