Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Textliche Festsetzungen

7.2

Das auf den Wohngebietsflächen anfallende Oberflächenwasser ist in das vorhandene Kanalsystem einzuleiten.

8.0 Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 92 LBO)

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8.1

Fassaden
Doppelhäuser sind in ihrer Materialität, in Bezug auf Dachform und - farbe sowie Traufhöhe jeweils einheitlich zu gestalten.

Für die Fassadengestaltung der Hauptgebäude sind zulässig:
- rote bis rotbraune, beige bis braune Verblender (z.B. Klinker, Klinkerriemchen)
  Teilflächen von 1/3 der Gesamtfassadenflächen sind in einer von der
  Hauptfassade abweichenden Gestaltung zulässig. Zulässig sind:
- Putzfassaden mit einem Remissionswert ≥ 70 %
- naturbelassene oder farblos lasierte Holz oder matt lackierte/ pulverbeschichtete
  Metallverschalungen mit einem Remissionswert ≥ 70 %