Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Trittau

Begründung

Schmutzwasser

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über die zentralen Einrichtungen des Zweckverbandes Obere Bille. Die Grundstücke werden an das vorhandene Entwässerungsnetz des Zweckverbandes Obere Bille angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt zentral über die Hauptsammler. Die Kapazitätsreserven des Abwassersammlers sind nach derzeitigem Kenntnisstand zur Bewältigung der anfallenden Abwässer bei einer umfangreichen Nachverdichtung ausreichend.

Oberflächenwasser

Der Zweckverband Obere Bille betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Für das Gebiet der Gemeinde Trittau gilt ge, Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang der Einrichtungen zur Wasserentsorgung. Ausgenommen hiervon sind Altanlagen von vor 2003.

Die für das Plangebiet allgemeingültige Satzung wird auch zukünftig auf Grund der Gleichbehandlung aller Anwohnenden Anwendung finden. Da jedoch die Niederschlagswassersammler keine hydraulischen Kapazitäten ausweisen, wird im Bebauungsplan zur Begrenzung der Einleitmenge eine Retention mit Verdunstungs- und Versickerungskomponenten festgesetzt, die lediglich durch einen Notüberlauf an das bestehende Netz angeschlossen werden muss.

Daher gilt zukünftig für alle Bauvorhaben, dass eine entsprechender Nachweis zu erbringen ist, wie mit dem anfallenden Niederschlagswasser umgegangen werden soll. Dieser ist im Rahmen der Baugenehmigung vorzulegen.

Durch die Festsetzung entspricht die Gemeinde im Grunde auch den Zielen des Landes, das durch den Erlass über die „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser – Teil 1: Mengenbewirtschaftung (A-RW 1)“ vom Oktober 2019, der sich insbesondere an die Entwässerungsplanung von Neubaugebieten richtet, das Ziel ausgegeben hat, den Wasserabfluss von befestigten Flächen zu reduzieren, um ein naturverträglicheres Regenwassermanagement zu etablieren.

Stromversorgung

Die Stromversorgung wird durch die Schleswig-Holstein Netz AG gewährleistet. Zur Sicherung der Belange der Schleswig-Holstein Netz AG ist im Zuge der Erschließung ein rechtzeitiger Abgleich der Planungsunterlagen mit der Schleswig-Holstein Netz AG erforderlich.

Vor Beginn der Ausschreibung ist der Kontakt zur SH Netz AG herzustellen, damit diese ihre Tiefbaupositionen an der Ausschreibung beteiligen können. Von der SH Netz AG wird eine Vorlaufzeit von ca. 12 Wochen für die Planung und Bestellung von Material und Dienstleistungen. Der Baubeginn ist daher rechtzeitig der SH Netz AG mitzuteilen.

Östlich des Plangebietes verläuft in der Kieler Straße das Leitungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG. Dieses ist entsprechend zu sichern und von jeglicher Bebauung und Pflanzenwuchs freizuhalten.