Versorgungsleitungen
Im Plangebiet befindet sich Erdgasleitungen aus dem Verantwortungsbereich der Schleswig-Holstein Netz AG. Die Lage ist nachrichtlich in der Planzeichnung aufgenommen, aktuelle Planauszüge sind rechtzeitig vor Baubeginn bei der Schleswig-Holstein Netz AG unter www.sh-netz.com und leitungsauskunft@sh-netz.com anzufordern. Die SH-Netz AG weist darauf hin, dass bei Umbauarbeiten an der Gasleitung ein Vorlauf von 6 Monaten benötigt wird. Das Merkblatt zum Schutz von Versorgungsanlagen ist zu beachten.
Bei Interesse an einem Netzausbau durch Vodafone Kabel Deutschland wird um Kontaktaufnahme unter Neubaugebiete.de@vodafone.com gebeten.
Entwässerung
Die Schmutzwasserentsorgung kann über die vorhandenen öffentlichen Kanalsysteme erfolgen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit dieser Systeme wird im Rahmen der Entwässerungsplanung nachgewiesen, das Entwässerungskonzept wird mit dem Zweckverband Obere Bille abgestimmt.
Für die Gemeinde Trittau besteht ein genereller Anschlusszwang an die öffentliche Regenwasserkanalisation, eine Versickerung von Regenwasser ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich bei Überschreitung der Kapazitätsgrenze des öffentlichen Systems soll über die belebte Bodenzone oberflächig versickert werden.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung wird die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Systems geprüft, eine evtl. notwendige Erweiterung wird vorgenommen. Alternativ ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren zur Rückhaltung im Plangebiet durchzuführen. Das als normal verschmutzt geltende Oberflächenwasser aus Stellplatzanlagen und Verkehrsflächen ist vor Einleitung in den Untergrund zu behandeln oder über die belebte Bodenzone zu versickern.
Abfallwirtschaft
Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen“. Für Gewerbebetriebe gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH – AWSH – für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen“. Hiernach sind der AWSH die Pflichten und Rechte des Kreises in diesem Zusammenhang übertragen worden. Sofern die Abfallentsorgung über Behälter bis zu 1,1 m³ erfolgt, sind diese an der Straße zur Abholung bereitzustellen. Größere Behälter können bei gefahrloser Anfahrbarkeit auf dem Grundstück entsorgt werden.
Löschwasser
Der Löschwasserbedarf ist gem. der „Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung“ durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.