Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Übersicht über Eingriffe und Kompensation

Aus der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und Artenschutzprüfung erwachsen nach Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die folgenden Kompensationserfordernisse:

EingriffKompensation
UmweltbelangEingriffsartErfordernisMaßnahme tatsächliche Größeanrechenbare Größe
BodenVersiegelung2.106 m²extern: Aufforstung Ackerfläche (Gemeinde Koberg, Gemarkung Koberg, Flur 2, Flst. 18)10.206 m²10.206 m²
WasserVersiegelungVersickerung bzw. Ableitung anfallenden NiederschlagswassersVersickerung anfallenden Niederschlagswassers--
Tiere und PflanzenWaldverlust 5.400 m²Ersatzaufforstung 8.100 m² (Ausgleich im Verhältnis 1 : 1,5)extern: Aufforstung Ackerfläche (Gemeinde Koberg, Gemarkung Koberg, Flur 2, Flst. 18) (multifunktionale Kompensation mit Klima und Luft sowie Gehölz-brüterarten)10.206 m²10.206 m²
Entfernung Einzelbäume 3 St.Pflanzung Einzelbäume 5 St.Pflanzung Einzelbäume im Plangebiet5 St.5 St.
GehölzbrüterartenWaldverlust 5.400 m²Entwicklung neuer Gehölz-bestände 5.400 m² (Ausgleich im Verhältnis 1 : 1) extern: Aufforstung Ackerfläche (Gemeinde Koberg, Gemarkung Koberg, Flur 2, Flst. 18) (multifunktionale Kompensation mit Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft)10.206 m²10.206 m²
LandschaftKein erheblicher Eingriff----
Klima und LuftWaldverlust 5.400 m²Entwicklung neuer Gehölz-bestände 5.400 m²extern: Aufforstung Ackerfläche (Gemeinde Koberg, Gemarkung Koberg, Flur 2, Flst. 18) (multifunktionaler Ausgleich mit Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Gehölzbrüterarten)10.206 m²10.206 m²
FlächeKein erheblicher Eingriff----
Wechselwirkungen und -beziehungenKein erheblicher Eingriff----
Biologische VielfaltKein erheblicher Eingriff----

2.3.1. Schutzgebiete und -objekte des Naturschutzes

2.3.1.1. Natura 2000-Gebiete

In ca. 0,4 km Entfernung in südöstlicher Richtung befindet sich die Bille als Teil des FFH-Gebietes DE-2427-391. Das Vorhaben ist aufgrund der räumlichen Entfernung und den dazwischenliegenden Strukturen nicht dazu geeignet, das FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.