Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.5. Luft/Klima

Luft, Klima (Bestand und Prognose):

Das Klima in Schleswig-Holstein ist stark durch die Lage zwischen Nord- und Ostsee geprägt. Es ist mit seinen feuchten, milden Wintern und hohen Niederschlägen als gemäßigtes, feucht temperiertes und ozeanisches Klima zu bezeichnen. Der Wald besitzt aufgrund der frischluftbildenden und luftregenerierenden Funktion eine besondere Bedeutung. Der am südlichen Plangebietsrand gelegene Knick sowie Albaumbestände im nördlichen Plangebietsteil besitzen allgemein positive lufthygienische Funktionen (Staubfilterung, Sauerstoffproduktion).

Baubedingte Auswirkungen:

Während der Baumaßnahme kommt es zu vorübergehenden Belastungen der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch den Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen. Diese zeitlich begrenzten Stoffeinwirkungen werden jedoch zu keinen erheblichen Wirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft führen.

Anlagebedingte Auswirkungen:

Auswirkungen auf das Lokalklima ergeben sich durch den Wegfall einer Waldfläche. Hierdurch wird die Frischluftbildung und Luftregeneration im Plangebiet herabgesetzt. Weitere Auswirkungen auf das Lokalklima ergeben sich beispielsweise durch eine erhöhte Strahlungsintensität und eine Änderung der Luftströme infolge der Flächenversiegelungen.

Betriebsbedingte Auswirkungen:

Betriebsbedingte, erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft werden durch die Nutzung des Plangebietes als KITA-Standort nicht erwartet.

Luft, Klima (Maßnahmen):

Eine Kompensation von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Luft/Klima wird über eine Aufforstungsfläche in der gleichen Größe des wegfallenden Waldes (5.400 m²) multifunktional mit der Kompensation für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Gehölzbrüterarten erbracht.

2.2.1.6. Landschaft

Landschaft (Bestand):

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Trittau, westlich der Hamburger Straße (L 94). Den Gehölzbiotopen (hier: Wald und Knick) kommt eine besondere Bedeutung im Hinblick auf das Schutzgut zu.

Südwestlich des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Trittauer Heide und Helkenteich“.

Landschaft (Prognose):

Baubedingte Auswirkungen:

Die baubedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich insbesondere durch visuelle Beeinträchtigungen durch Baumaschinen und sonstige technische Geräte. Zudem haben Offenbodenbereiche, Baugruben und Bodenlager einen negativen Einfluss auf das Landschaftsbild. Des Weiteren wird das Landschaftserleben auch durch akustische Beeinträchtigungen gestört. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme ist die Erheblichkeit jedoch als gering einzuschätzen.

Anlagebedingte Auswirkungen:

Das Vorhaben führt zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung. Aufgrund der abschirmenden Wirkung des Knicks an der südlichen Plangebietsgrenze entstehen keine weitreichenden optischen Wirkungen.

Betriebsbedingte Auswirkungen:

Durch das Vordringen der Bebauung kommt es auf den angrenzenden Frei- und Waldflächen zu visuellen und akustischen Störreizen. Der anthropogene Druck auf angrenzende Biotopstrukturen wird durch die künftige Nutzung des Plangebietes als KiTa-Standort zunehmen.

Landschaft (Maßnahmen):

Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen:

Eingriffsvermeidend wirken Festsetzungen zur Begrenzung der Firsthöhe.

Ausgleichsmaßnahmen:

Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich.

2.2.1.7. Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt (Bestand und Prognose):

Im Plangebiet sind Gehölzbiotope (Wald, Baumreihen, weitere Gehölzflächen, Knick) prägend. Durch menschliche Nutzungsansprüche sind insbesondere im Bereich des Weges und der unmittelbar an den Siedlungsrand heranreichenden Flächen ständigen Störungen (Schadstoff- und Nährstoffeinträge, Lärm, Scheuchwirkung), unterworfen. Im östlichen Teil des Plangebietes verläuft die Hamburger Straße, die einen entsprechenden Versiegelungsgrad und eine hohe Nutzungsintensität aufweist.

Die Gehölzbiotope bieten Lebensraum für allgemein verbreitete Arten, darunter auch besonders und streng geschützte Arten. Die Bereiche der Gehölzbiotope, die nicht unmittelbar am Weg und den Siedlungsstrukturen liegen, besitzen besondere Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt.

Bei Umsetzung des geplanten Vorhabens können Jungwaldbestände beseitigt werden, was zu einer Herabsetzung der Biologischen Vielfalt führt.

Biologische Vielfalt (Maßnahmen):

Die Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wirken gleichzeitig als Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Biologische Vielfalt. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich.