Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Sonnenkraftwerk Wittmoldt" der Gemeinde Wittmoldt für Photovoltaikfreiflächenanlagen
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Großer Plöner SeePlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittmoldt hat in ihrer Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarkraftwerk Wittmoldt“ für das Gebiet "nördlich der Straße Hauptweg, östlich des Dorfes Wittmoldt, südlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und westlich der Bundesstraße 76" beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wittmoldt schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage (Solar-FFA) auf der-zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im östlichen Gemeindegebiet. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 30 BauGB be-stimmt.
Ansprechperson
MarekLühr
Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher
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