Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Sonnenkraftwerk Wittmoldt" der Gemeinde Wittmoldt für Photovoltaikfreiflächenanlagen

Wittmoldt

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Großer Plöner See

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittmoldt hat in ihrer Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarkraftwerk Wittmoldt“ für das Gebiet "nördlich der Straße Hauptweg, östlich des Dorfes Wittmoldt, südlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und westlich der Bundesstraße 76" beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wittmoldt schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage (Solar-FFA) auf der-zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im östlichen Gemeindegebiet. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 30 BauGB be-stimmt.

Ansprechperson

MarekLühr

Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher

Bauamt
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Telefon 04522 7471-62
Telefax 04522 7471-33

E-Mail: m.luehr@amt-gps.de
Internetseite: www.amt-gps.de

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