9. Durchführungsvertrag / Kosten
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wird aufgestellt, da das Vorhaben konkret bestimmt ist und das zu schaffende Planungsrecht dem Vorhaben und dem Vorhabensträger dient. Der Vorhabensträger wird mit der Gemeinde Pahlen einen Durchführungsvertrag abschließen, worin das Vorhaben konkret beschrieben ist und worin sich der Vorhabensträger verpflichtet, das Vorhaben zeitnah zu realisieren.
Weiterhin trägt der Vorhabensträger sämtliche Planungs-, Erschließungs-, Realisierungs-, Betriebs- und spätere Rückbaukosten, sowie sonstige im Zusammenhang mit der geplanten PV-Anlage stehenden Kosten. Auch verpflichtet sich der Vorhabensträger, die im Umweltbericht beschriebenen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Der Gemeinde Pahlen entstehen aus der geplanten Maßnahme keine Kosten.