7.5.3. Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung
Der Ausgleichsbedarf bei Umsetzung des Bebauungsplanes setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die gesondert zu berechnen sind.
A) Bilanzierung bezüglich der Verzögerung des Ausgleichs des Kiesabbaus
Das Plangebiet soll nach Abschluss des Kiesabbaus laut Kiesabbaugenehmigung als Ausgleich für die Eingriffe renaturiert werden (überwiegend durch Sukzession). Bei einer Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 kann der Ausgleich für den Kiesabbau im Bereich des Sondergebietes erst nach Beendigung der befristeten Photovoltaiknutzung einsetzen. In den übrigen Flächen des Plangebietes (Maßnahmeflächen M2 bis M11) wird der Ausgleich für den Kiesabbau unverzüglich umgesetzt. Die Verzögerung des Ausgleichs im Photovoltaik-Sondergebiet um einen Zeitraum von maximal 30 Jahren ist durch externe Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren, da keine weitere Flächenverfügbarkeit im Plangebiet besteht. Der notwendige Umfang dieser Ausgleichskompensation bemisst sich nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen auf 60 % der Flächengröße, für die sich der Ausgleich verzögert (Flächengröße Sondergebiet 44.816 m²).
Berechnung Kompensationsumfang für Verzögerung des Ausgleichs des Kiesabbaus:
44.816 m² x 0,60 = 26.890 m²,
entspricht 2,69 ha bzw. 26.890 Ökopunkten.
Dabei entspricht der Kompensationserfordernis von einem Quadratmeter einem Ökopunkt (1 m² = 1 Ökopunkt).
Der Ausgleich ist vollständig im Rahmen einer Änderung der Kiesabbaugenehmigung zu erbringen, ggf. auch außerhalb des Plangebietes.
Weil innerhalb des Geltungsbereiches keine weiteren Flächen zur Kompensation der Verzögerung des Ausgleichs für den Kiesabbau zur Verfügung stehen, wird auf eine Ökokontomaßnahme zurückgegriffen, die in der erforderlichen Größenordnung in der Raumeinheit „Geest“, Untereinheit „Lecker Geest“ nachgewiesen wird. Es handelt sich um eine Umwandlung von Ackerland in eine extensive Grünlandnutzung (Feuchtgrünland) sowie um eine Gewässerneuanlage auf dem Ökokonto 67.30.3-15/14 im Kreis Nordfriesland, Gemeinde Westre (Westre, Flur 13, Flurstücke 68 und 69). Die darin enthaltenen 25.531 Ökopunkte, die über 5 Jahre von 2015 bis 2019 jährlich mit 3% verzinst wurden (berechnet über Zinseszins), ergeben Ende 2019 einen rechnerischen Stand von 29.597 Ökopunkten.
Damit können die erforderlichen 26.890 Ökopunkte für die Kompensation der Verzögerung des Ausgleichs des Kiesabbaus von o.g. Ökokonto vollständig ausgeglichen werden. Die Verbuchung der erforderlichen Ökokontopunkte wird vertraglich geregelt.
B) Bilanzierung bezüglich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben
Durch die Errichtung und den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, bestehend aus:
- Entzug von entstandener Kulturlandschaft (stillzulegende Kiesgrube) mit einer Fläche von rund 4,48 ha (Größe des Sondergebietes) durch Umzäunung.
- Flächenüberdeckung durch Solarmodule und der Flächenversiegelung durch Nebenanlagen und Wege.
Es ergibt sich die Verpflichtung, die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft naturschutzrechtlich auszugleichen.
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfes orientiert sich an dem Regelausgleich gemäß Erlass „Grundsätze zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich“ (Gl.Nr. 7515.1 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2006 S. 607) des Innenministeriums Schleswig-Holstein.
Demnach sind Ausgleichsflächen zur Einbindung der Anlagen in die Landschaft und zur Schaffung naturbetonter Lebensräume außerhalb des Plangebietes im Verhältnis 1 : 0,25 der mit Photovoltaikanlagen überstellten Grundfläche (GRZ bis max. 0,8) auszuweisen.
Berechnung Kompensationsumfang für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft:
44.816 m² x 0,8 (GRZ 0,8) x 0,25 = 8.963 m²,
entspricht 0,896 ha bzw. 8.963 Ökopunkten.
Der berechnete Ausgleich ist in Form von auszuweisenden Ausgleichsmaßnahmen im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nachzuweisen.
Die von der PV-Anlage umgebenen Flächen sind laut Kiesabbaugenehmigung als Ausgleichsfläche für den Kiesabbau vorgesehene SPE-Flächen. Die Kompensation für die Errichtung der Photovoltaikanlagen kann jedoch auf der nördlich des Kiesabbaugebietes gelegenen landwirtschaftlich genutzten Fläche mit der Ausgleichsmaßnahme M 1 im Plangebiet erbracht werden.
Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich:
8.963 m² (Eingriff) - 8969 m² (Ausgleich M1) = -6 m².
Hiermit liegt für das Planvorhaben eine ausgeglichene Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz vor, es sind keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.