Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "An de Diek"

Begründung

3. Fachplanungen

Die Wasserversorgung wird durch Anschluss an das zentrale Leitungsnetz des Wasserzweckverbandes Ostangeln sichergestellt. Anbindepunkte bestehen in der Straße „Am Wasserwerk“ sowie in der Straße „An de Diek“.

Die Strom- und Wärmeversorgung erfolgt durch die Schleswig-Holstein Netz AG. Die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungsnetze erfolgen über die Straßen „Am Wasserwerk“ und „An de Diek“.

Anschlüsse an das Leitungsnetz für Telekommunikationsdienstleistungen sind in den beiden genannten Straßen möglich.

Das auf den Straßen- und Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser wird in das neuzubauende Regenrückhaltebecken (RRB) im südwestlichen Bereich des Plangebietes eingeleitet mit einem Überlauf in die Knorrau.

Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die erforderlichen Nachweise erbracht und die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Wassers in den Verbandsvorfluter beantragt.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über die gemeindliche Kläranlage südlich des Wendeplatzes in der Straße „An de Diek“ mit einen Anschluss an das dort vorhandene Leitungsnetz.

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS).

4. Umweltbericht

4.1. Einleitung

Gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.