Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Begründung

Höhenbegrenzung der Gebäude

Um die Gesamthöhe der Bebauung zu begrenzen und damit sich die Bebauung in die Nachbarschaft einfügt, wir die Firsthöhen im Plangebiet auf maximal 9,0 m festgesetzt.

Als Bezugspunkt dient jeweils die Oberkante der Fahrbahnmitte des zugehörigen Straßenabschnittes im Bereich der Erschließung des Grundstückes.

Die Dächer im Plangebiet sind mit einem Neigungswinkel von 15° bis 48° zu errichten.

Einfriedungen

Die Ausbildung der Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Flächen wird auf geschnittene Hecken aus Laubgehölzen mit maximal 1,80 m Höhe oder freiwachsende Sträucher beschränkt. Diese müssen mindestens 50 cm von der Grundstücksgrenze zurückversetzt gepflanzt werden, um die Freihaltung des Lichtraumes entlang der öffentlichen Flächen dauerhaft zu gewährleisten. Zusätzliche Zäune dürfen ausschließlich grundstücksseitig angeordnet werden. Zäune über 1,20 m Höhe sind zu den öffentlichen Flächen hin ausgeschlossen.

Natur und Landschaft

Um die Belange des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege in die verbindliche Bauleitplanung einzubringen und die Eingriffsregelung abzuarbeiten wurde begleitend ein Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (LPF) erstellt.

Im Kapitel 1 "Einleitung" wird der Anlass für die gemeindliche Planung dargestellt. Kapitel 2 "Rechtliche Bindungen und planerische Vorgaben" gibt einen Überblick über die zu berücksichtigenden Bindungen und Vorgaben im Geltungsbereich und seiner näheren Umgebung. Planungsrelevant sind hier mehrere Bäume, die dem Schutz der Baumschutzsatzung der Gemeinde Barsbüttel unterliegen, ein randlich gelegenes gesetzlich geschütztes Biotop (Knick) sowie besonders und streng geschützte Tierarten.

Das Kapitel 3 "Bestand und Bewertung" betrachtet die abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser), Arten und Lebensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) sowie das Landschaftserleben. Bei dem rund 1,2 ha großen Plangebiet handelt es größtenteils um eine Grünlandfläche sowie um einen vormals genutzten Naturgarten und Teilflächen einer Hofstelle. Als Einzelelemente sind mehrere prägende Bäume und ein randlicher Knick von Bedeutung.

Im Kapitel 4 "Ziele und Inhalte des B-Plans" werden die Ziele und Inhalte des B-Plans erläutert. Im Kapitel 5 erfolgt vorbereitend eine allgemeine Beschreibung möglicher Auswirkungen des Vorhabens.

Die Abarbeitung der Eingriffsregelung ist Kapitel 6 zu entnehmen. Nach einer Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen (Erhalt von Altbaumbestand, Maßnahmen zum Schutz des Knicks) werden die unvermeidbaren Eingriffe und der erforderliche Ausgleichsbedarf ermittelt. Bei den Eingriffen handelt es sich um Bodenversiegelungen sowie den Verlust mehrerer prägender Bäume und Beeinträchtigungen des randlichen Knicks. Zur Kompensation werden innerhalb des Plangeltungsbereichs ein neuer Baum gepflanzt sowie außerhalb des Plangeltungsbereichs weitere Bäume gepflanzt, ein Knick angelegt und eine Fläche aus dem Ökokonto der Gemeinde Barsbüttel abgebucht.