Um die Belange des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege
in die verbindliche Bauleitplanung einzubringen und die Eingriffsregelung
abzuarbeiten wurde begleitend ein Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (LPF)
erstellt.
Im Kapitel 1 "Einleitung" wird der Anlass für die
gemeindliche Planung dargestellt. Kapitel 2 "Rechtliche Bindungen und planerische
Vorgaben" gibt einen Überblick über die zu berücksichtigenden Bindungen
und Vorgaben im Geltungsbereich und seiner näheren Umgebung. Planungsrelevant sind
hier mehrere Bäume, die dem Schutz der Baumschutzsatzung der Gemeinde
Barsbüttel unterliegen, ein randlich gelegenes gesetzlich geschütztes Biotop
(Knick) sowie besonders und streng geschützte Tierarten.
Das Kapitel 3 "Bestand und Bewertung" betrachtet
die abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser), Arten und Lebensgemeinschaften
(Pflanzen und Tiere) sowie das Landschaftserleben. Bei dem rund 1,2 ha großen
Plangebiet handelt es größtenteils um eine Grünlandfläche sowie um einen vormals
genutzten Naturgarten und Teilflächen einer Hofstelle. Als Einzelelemente sind
mehrere prägende Bäume und ein randlicher Knick von Bedeutung.
Im Kapitel 4 "Ziele und Inhalte des B-Plans"
werden die Ziele und Inhalte des B-Plans erläutert. Im Kapitel 5 erfolgt vorbereitend
eine allgemeine Beschreibung möglicher Auswirkungen des Vorhabens.
Die Abarbeitung der Eingriffsregelung ist Kapitel 6 zu
entnehmen. Nach einer Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen (Erhalt von
Altbaumbestand, Maßnahmen zum Schutz des Knicks) werden die unvermeidbaren
Eingriffe und der erforderliche Ausgleichsbedarf ermittelt. Bei den Eingriffen handelt
es sich um Bodenversiegelungen sowie den Verlust mehrerer prägender Bäume und Beeinträchtigungen
des randlichen Knicks. Zur Kompensation werden innerhalb des Plangeltungsbereichs
ein neuer Baum gepflanzt sowie außerhalb des Plangeltungsbereichs weitere Bäume
gepflanzt, ein Knick angelegt und eine Fläche aus dem Ökokonto der Gemeinde
Barsbüttel abgebucht.