Erschließung
Zur Erschließung des Plangebietes ist eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen. Die Wendekehre mit einem Durchmesser von 13 m definiert den Mittelpunkt des Plangebietes. Von dort ausgehend führt je ein Erschließungsweg nach Norden, Süden und Westen.
Private Stellplätze
Die Parkplätze in den öffentlichen Straßen im Plangebiet sollen Besuchern des Quartiers vorbehalten bleiben.
Im Plangebiet sind Carports und Garagen mind. 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt herzustellen, um im Sinne des Ortsbildes den Vorgartenbereichen einen begrünten Charakter zu verleihen.
Nebenanlagen
Der räumliche Eindruck der Privatgrundstücke zu den öffentlichen Flächen hin soll ausschließlich durch lebende Hecken und Sträucher geprägt werden. Daher wird die Zulässigkeit von Garten- und Gerätehäusern sowie Geräteschuppen gemäß §14, Abs.1, Satz 3 BauNVO sachlich und räumlich eingeschränkt. Für die Errichtung von Garten- / Gerätehäusern sowie Geräteschuppen ist ein Abstand von mindestens 1,00 m zu öffentlichen Flächen einzuhalten.
Öffentliche Parkplätze
Entlang der Planstraße A sind im Plangebiet 13 öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Fußläufige Erschließung
Fußgänger und Radfahrer werden auf den Erschließungswegen nicht separat geführt.