Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Begründung

Erschließung

Zur Erschließung des Plangebietes ist eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen. Die Wendekehre mit einem Durchmesser von 13 m definiert den Mittelpunkt des Plangebietes. Von dort ausgehend führt je ein Erschließungsweg nach Norden, Süden und Westen.

Private Stellplätze

Die Parkplätze in den öffentlichen Straßen im Plangebiet sollen Besuchern des Quartiers vorbehalten bleiben.

Im Plangebiet sind Carports und Garagen mind. 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt herzustellen, um im Sinne des Ortsbildes den Vorgartenbereichen einen begrünten Charakter zu verleihen.

Nebenanlagen

Der räumliche Eindruck der Privatgrundstücke zu den öffentlichen Flächen hin soll ausschließlich durch lebende Hecken und Sträucher geprägt werden. Daher wird die Zulässigkeit von Garten- und Gerätehäusern sowie Geräteschuppen gemäß §14, Abs.1, Satz 3 BauNVO sachlich und räumlich eingeschränkt. Für die Errichtung von Garten- / Gerätehäusern sowie Geräteschuppen ist ein Abstand von mindestens 1,00 m zu öffentlichen Flächen einzuhalten.

Öffentliche Parkplätze

Entlang der Planstraße A sind im Plangebiet 13 öffentliche Stellplätze vorgesehen.

Fußläufige Erschließung

Fußgänger und Radfahrer werden auf den Erschließungswegen nicht separat geführt.

Ver- und Entsorgung

Trinkwasser

Der gesamte Bereich der Gemeinde Barsbüttel wird durch zentrale Wasserversorgungsanlagen der Hamburger Wasserwerke GmbH mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die neu geplanten baulichen Anlagen werden an das bestehende Netz der Hamburger Wasserwerke angeschlossen.

Entwässerung

Ein Entwässerungskonzept wird erarbeitet. Für Schmutzwasser ist der Abwasserverband Siek zuständig. Für das Niederschlagswasser ist Hamburg Wasser zuständig.

Brandschutz

Nach dem Brandschutzgesetz von Schleswig-Holstein haben die Gemeinden für Löschwasservorräte zu sorgen. Hierbei ist auch der Erlass des Innenministers vom 30. August 2010 ? IV 334 ? 166.701.400 (Gl Nr. 2135.29, Amtsbl. Schl.-H. 2010 S. 648) zu beachten, in dem folgender Hinweis steht:

"Nach § 2 BrSchG haben die Gemeinden für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Gemäß § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Löschwasserversorgung von den Gemeinden bei der Erschließung zu berücksichtigen.

Die Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken gem. § 5 der zurzeit gültigen Landesbauordnung, verbunden mit den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Fassung Februar 2007), sind ggf. zu berücksichtigen.

Der Löschwasserbedarf ist gem. der "Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung? durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.

Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.

Es sollte nach Möglichkeit ein Hydrant in dem neuen Gebiet vorgesehen werden, da der nächster ca. 250 m entfernt ist.

Die Planstraße ist so breit geplant, dass sie mit einem Löschfahrzeug sowie der Drehleiter befahrbar ist und die ggf. zu löschenden Objekte erreichbar sind.

Energieversorgung

Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität erfolgt über die Anlagen des E-Werks Sachsenwald.

Fernsprechversorgung

Die Gemeinde Barsbüttel ist an das Telefonnetz Hamburg der Telekom angeschlossen.

Abfallbeseitigung

Die Abfallentsorgung erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen durch die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH.

Gasversorgung

Die Gasversorgung erfolgt über die Anlagen der E.ON/Hanse, zukünftig durch das e-Werk Sachsenwald.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Wurde im Rahmen des Umweltberichtes durchgeführt.