Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

B Umweltbericht

1 Einleitung

Für das Scopingverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.

2 Räumliche Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt südlich der Landesstraße 265 am westlichen Rand der Ortschaft Owschlag im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 15/1 und einen Teil des Flurstücks 13, Flur 10 sowie die Flurstücke 61, 62 und 66/6, Flur 11, der Gemarkung Norby und Gemeinde Owschlag. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

- im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bzw. Gewerbeflächen

- im Norden durch die Landesstraße 265 und

- im Osten durch die Feldstraße und angrenzend das Gewerbegebiet 'Kampkoppel'.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 15,07 ha.

Im nordöstlichen Planbereich variiert die Geländehöhe zwischen 13 und 15 m über NN. Im übrigen Planbereich liegt die Geländehöhe bei 13 bis 17 m über NN, wobei das Gelände nach Süden hin leicht ansteigt.

Die übergeordneten Planungen treffen für das Plangebiet und dessen Umgebung aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege folgende Aussagen:

Die Gemeinde Owschlag wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als ländlicher Zentralort eingestuft und als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturparks „Hüttener Berge“.

Der Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält keine von den o.g. Darstellungen abweichenden Inhalte für das Plangebiet.

Der Regionalplan für den Planungsraum III (2000) weist die Gemeinde ebenfalls als ländlichen Zentralort und als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung aus. Das unmittelbare Plangebiet liegt außerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes Owschlags. Der Planbereich befindet sich zudem im äußeren Teil des Naturparks „Hüttener Berge“.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Owschlag stellt das Plangebiet im Norden als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Zusatz 'Erwerbsgartenbau' und im Süden als Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem ist im nördlichen Bereich ein vorhandener Teich dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Gewerbegebiet (gem. § 8 BauNVO) und als Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 28.05.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (2000) weist in Karte 1 keine Darstellung für das Plangebiet auf. Nördlich, südöstlich und westlich gelegen sind Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems dargestellt.

In Karte 2 sind die Darstellung als Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie der Hinweis auf oberflächennahe Rohstoffe enthalten. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Hüttener Berge“. Zudem ist ein archäologisches Denkmal verzeichnet.

Im Entwurf 2018 zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den (neuen) Planungsraum II ist in der Karte 1 keine Darstellung für das Plangebiet enthalten. In der Karte 2 wird der Bereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Zudem ist das Plangebiet innerhalb des Naturparks „Hüttener Berge“ gelegen. In der Karte 3 ist der Hinweis auf oberflächennahe Rohstoffe enthalten.

Im Landschaftsplan der Gemeinde Owschlag ist der Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Baumschulfläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks sowie die archäologischen Denkmale verzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Planbereich keine Maßnahmen dargestellt.