Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einer Bestandsbegehung durch den Verfasser im März 2022 sowie auf Grundlage einer Schalltechnischen Untersuchung der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aus Hamburg.

Es werden bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.

2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Derzeitiger Zustand

Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte des Arbeitsschutzes nicht Gegenstand der Umweltprüfung sind.

Bei der Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm, sonstige Immissionen) und für die Erholungsfunktion (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm) auszugehen.

Der aktuelle und der aufgrund der Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand im Umfeld des Planbereichs stellt sich für die Funktionen ‚Wohnen‘ und ‚Erholung‘ wie folgt dar:

a) Wohnen

Im Plangebiet soll dauerhaft eine touristische Nutzung im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb ermöglicht werden. Diese Nutzungen sind im Plangebiet bereits vorhanden. Das zentrale Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Neben dem Ackerbaubetrieb werden Pferde und Kleintiere auf dem Hof gehalten. Zwei vorhandene Wohngebäude stehen im Zusammenhang mit dem Hof. Im westlichen Plangebiet sind vier Ferienhäuser vorhanden. Im östlichen Plangebiet befinden sich die genehmigten Wohnmobilstellplätze.

Das Plangebiet wird aktuell bereits touristisch durch die vorhandenen Ferienhäuser und den genehmigten Wohnmobilstellplatz genutzt.

Westlich des Eiskellerweges befindet sich ein Gewerbebetrieb, der in den Bereichen Recycling, Transport und Tiefbau tätig ist. Weitere Immissionsquellen sind in dem im Außenbereich gelegenen Plangebiet nicht vorhanden.

b) Erholung

Der Planbereich wird bereits zu Teilen touristisch genutzt. Die Wohnmobilstellplätze und die vorhandenen Ferienhäuser fügen sich in das Konzept des Urlaubes auf dem Bauernhof ein.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung könnte die touristische Nutzung des Plangebietes nicht wie bisher fortgeführt und erweitert werden. Die Wohnmobilstellplätze würden ohne planungsrechtliche Grundlage entfallen und könnten nicht weiter genutzt werden. Die Umnutzung vorhandener Gebäude zu touristischen Zwecken bliebe aus und ein voraussichtlicher Leerstand wäre die Folge. Die landwirtschaftliche Nutzung würde vorerst fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Da die Betroffenheit des Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens im Plangebiet an die Aktivitäten Wohnen und Erholen geknüpft sind, muss insbesondere der Wirkfaktor Lärmimmission betrachtet werden. Die visuellen Beeinträchtigungen werden in Kapitel 2.1.7 (Landschaft) betrachtet. Für die geplante Ausweisung weiterer Ferienwohnungen innerhalb des Plangebietes wurden im März 2020 durch den TÜV Nord schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, die den benachbarten Gewerbebetrieb berücksichtigen. Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilungspegel der Fa. Iwersen liegen, unter Berücksichtigung des Betriebes des Brechers sowie einer Siebanlage (MuBo), im Bereich der geplanten Ferienwohnung (ehemaliger Stall, vgl. IO 1) zwischen 47 dB(A) und 54 dB(A). Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) tags wird sicher eingehalten bzw. um mehr als 6 dB unterschritten. Im Nachtzeitraum liegt keine Nutzung des Betriebes der Fa. Iwersen vor. Nach der Regelfallprüfung von Ziffer 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm kann damit eine Schallvorbelastungsbetrachtung für den Immissionsort entfallen. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird eingehalten.“

Aus dem Gutachten ergeben sich somit keine notwendigen Maßnahmen zum Schallschutz.

Die Erholungsnutzung wird durch die Planung dauerhaft und nachhaltig gesichert. Auf Grundlage der Bauleitplanung können die zehn genehmigten Wohnmobilstellplätze weiter betrieben werden. Eine Erweiterung des Ist-Zustandes ist nicht geplant. Zudem ist eine Umnutzung der nicht mehr sinnvoll zu nutzenden landwirtschaftlichen Gebäude zu Ferienwohnungen möglich.

Die Erheblichkeit des Vorhabens auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist als gering einzustufen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen des Menschen und der menschlichen Gesundheit durch Immissionen sind nicht zu erwarten. Die Planung dient der Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude zu touristischen Zwecken.