Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Umweltbericht

Zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Das Plangebiet wird als „Ferienbauernhof“ bereits landwirtschaftlich und touristisch genutzt. Im Zuge der Planung soll ein vorhandener Wohnmobilstellplatz dauerhaft gesichert und ein ehemaliges Stallgebäude z.T. zu Ferienwohnungen umgebaut werden. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Gewerbebetrieb, dessen Auswirkungen auf die touristische Nutzung im Plangebiet in einer schalltechnischen Untersuchung geprüft wurde. Erhebliche Beeinträchtigungen sind entsprechend des Gutachtens nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Planung dient im Wesentlichen der Erhaltung des Bestandes, sodass die potentiellen Habitatstrukturen im Bereich der Gehölze und Gebäude erhalten werden. Bauliche Maßnahmen beschränken sich auf den teilweisen Umbau des Kuhstalles und die geplante Überdachung des Reitplatzes. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG erfolgt bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Bautätigkeiten am ehemaligen Kuhstall nicht. Mit der Neuanlage eines Knicks sowie einer Hecke werden neue Grünstrukturen und Lebensräume geschaffen.

Schutzgut Fläche: Im Plangebiet hat sich über die Jahrzehnte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb eine touristische Teilnutzung (Ferienhäuser und -wohnung, Wohnmobilstellplatz) entwickelt. Die Planung dient im Wesentlichen der planungsrechtlichen Sicherung sowie der Umnutzung des Bestandes. Hierdurch erfolgt kein Flächenverlust, sondern vielmehr eine sinnvolle Nachnutzung bereits beanspruchter Flächen. Ein kleiner Teil einer größeren Ackerfläche wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen, um eine für den Reitbetrieb notwendige Ovalbahn anzulegen. Der Verlust der Ackerfläche ist in der wirtschaftlichen Ausrichtung des Betriebes begründet und aufgrund der künftigen Nutzung und der ausbleibenden Versiegelungen nicht als erheblich zu bezeichnen.

Schutzgut Boden: Im Plangebiet wird im Wesentlichen der Bestand überplant, sodass ein Großteil der zulässigen Versiegelungen bereits vorhanden ist. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 16 wird das Sondergebiet in drei Teilbereiche mit an die vorgesehenen Nutzungen angepassten überbaubaren Grundflächen unterteilt. Insgesamt wird eine Gesamtversiegelung von ca. 0,505 ha zugelassen. Unter Berücksichtigung der ca. 0,289 ha vorhandenen Versiegelung ergibt sich eine Ausgleichsnotwendigkeit von ca. 0,076 ha. Der Ausgleich wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan konkret bilanziert und dargestellt.

Schutzgut Wasser: Weite Teile des Plangebietes sind bereits versiegelt bzw. befestigt angelegt. Neuversiegelungen werden nur in einem geringen Maße zugelassen, weswegen nur eine geringe Erhöhung des Oberflächenabflusses zu erwarten ist. Das anfallende Niederschlagswasser wird über die Drainagen der umliegenden Felder abgeleitet bzw. gesammelt und im Plangebiet genutzt. Im Bereich der Wohnmobilstellplätze kann das Wasser weiterhin versickern. Der Erhalt und die Neuanpflanzung von Gehölzen wirkt sich positiv auf die Verdunstung aus.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planung sind aufgrund der geringfügigen Neuversiegelungen sowie der klimatischen Bedingungen im Nahbereich der Ostsee keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Neue Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.

Schutzgut Landschaft: Im Plangebiet soll im Wesentlichen der Bestand erhalten bzw. geringfügig umgenutzt werden. Der Gesamteindruck des Ferienbauernhofes wird somit nicht erheblich verändert. Im nördlichen Plangebiet wird mit dem überdachten Reitplatz eine neue hochbauliche Anlage entstehen, deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Beschränkung der Firsthöhe und die umliegenden Gebäude gemindert werden. Zusätzlich werden entlang der nördlichen, östlichen und südöstlichen Grenze des Plangebietes ein Knick bzw. eine zweireihige Hecke angelegt, um das Plangebiet künftig weiter einzugrünen. Parallel zur Bauleitplanung wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“ beantragt.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem parallel aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Brodersby sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen im Bereich des bereits baulich geprägten Bauernhofes und den vorhandenen Nutzungen überwiegend als wenig erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden und Landschaftsbild sind ausgleichbar.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.5 Immissionsschutz

Zur Ermittlung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden gewerblichen Geräuschimmissionen des westlich benachbarten Gewerbebetriebes (Recycling - Transport - Tiefbau), insbesondere zum geplanten Umbau eines Stallgebäudes zu Ferienwohnungen, wurde im März 2020 durch den TÜV Nord aus Hamburg eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Beurteilungspegel der Fa. Iwersen liegen, unter Berücksichtigung des Betriebes des Brechers sowie einer Siebanlage (MuBo), im Bereich der geplanten Ferienwohnung (ehemaliger Stall, vgl. IO 1) zwischen 47 dB(A) und 54 dB(A). Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) tags wird sicher eingehalten bzw. um mehr als 6 dB unterschritten. Im Nachtzeitraum liegt keine Nutzung des Betriebes der Fa. Iwersen vor.

Nach der Regelfallprüfung von Ziffer 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm kann damit eine Schallvorbelastungsbetrachtung für den Immissionsort entfallen.

Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird eingehalten.

3.6 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

Hochwasserschutz:

Das Plangebet befindet sich in der Nähe zu Niederungsgebieten mit einer geringen Höhe nördlich des Plangebietes. Das Plangebiet selbst liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes, sodass für den Plangeltungsbereich und dessen unmittelbare Umgebung keine Hochwassergefahr erkennbar ist.

Bodenschutz:

Im Zuge der Maßnahmen sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Sollten bei der Bauausführung organoleptisch auffällige Bodenbereiche angetroffen werden (z.B. Plastikteile, Bauschutt, auffälliger Geruch oder andere Auffälligkeiten), ist die untere Bodenschutzbehörde umgehend zu informieren.

Denkmalschutz:

Das Plangebiet befindet sich zum Teil in einem archäologischen Interessengebiet.

Gemäß § 15 DSchG gilt: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Immissionsschutz:

Das Plangebiet grenzt teilweise an landwirtschaftliche Flächen an. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

Kampfmittel:

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Brodersby nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.