Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - ehemaliges Bundeswehr-Lager -
Begründung
Erholungseignung
Das Plangebiet liegt in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung.
Das Plangebiet selbst weist keine Erholungsfunktion auf. Es ist umzäunt und für die Öffentlichkeit unzugänglich. Bei Umsetzung der Planung bleibt die Umzäunung erhalten.
Südöstlich des Plangebietes verläuft entlang der Plangebietsgrenze ein Reit- und Wanderweg.
Immissionen
Vorbelastung
Benachbart zum Plangebiet liegt die Standortschießanlage der Bundeswehr. Diese wird unter der Woche regelmäßig durch die Bundeswehr genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Auf das Plangebiet wirkt die Standortschießanlage in unmittelbarer Nähe erheblich, ansonsten nicht erheblich belästigend ein. Die Vorbelastung des Plangebietes ist insoweit mit der Immission in einem Gewerbegebiet vergleichbar.
BOS-Übungsbetrieb
Im Plangebiet gehen Emissionen von dem BOS-Übungsbetrieb durch Schusswaffen, Kommandorufe und von Fahrzeugbewegungen aus. Darüber hinaus ist der An- und Abtransport der Teilnehmer zu beachten.
Die Übungen der Polizei finden aktuell auf dem Gelände des Dithmarsenparks in Albersdorf statt. Die mit dem Übungsbetrieb dort anschaulich verbundenen Immissionen sind als den Bürobetrieb nicht wesentlich störend zu qualifizieren.
Übungen mit Schusswaffengebrauch finden ausschließlich mit Übungsmunition statt. Diese ist gegenüber herkömmlicher Munition nach Aussagen der Polizeileitung wesentlich leiser (Fx-Üb-Mun). Gegenüber der militärischen Schießanlage sind die Schallimmissionen durch Übungsbetrieb durch BOS vernachlässigbar.
Der Übungsbetrieb findet üblicherweise tagsüber an Werktagen statt. Übungen des THW, der Feuerwehr oder ähnlicher Dienste können im Einzelfall auch am Wochen-ende erfolgen. Nachtbetrieb findet üblicherweise nicht statt und wäre allenfalls auf wenige Male im Jahr begrenzt.
Übungen mit Hubschraubern finden üblicherweise nicht statt, sind nicht angedacht, werden aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein solcher Einsatz würde allenfalls an wenigen Tagen im Jahr für größere Übungen stattfinden.
Lagernutzung
Die Lagernutzung ist definitionsgemäß extensiv und saisonal unterschiedlich frequentiert. Im Durchschnitt übers Jahr wird vorhabenträgerseitig ein Verkehrsaufkommen von 5 Fahrzeugen / 10 Fahrbewegungen täglich angenommen. Während der saisonal bedingten Wechsel ist von einem erhöhten Verkehrsaufkommen von 15 bis 20 Fahrzeugen am Tag auszugehen.
Kfz-Verkehr
Der innerhalb und außerhalb des Plangebietes anfallende Verkehr liegt im Jahresmittel (DTVW) bei zusammen 70 bis 100 Fahrten. Dies ist als geringfügiger Verkehr zu bewerten. Dies gilt selbst, soweit man unter Worst-Case-Annahmen eine Verdoppelung (und selbst Vervierfachung) des Verkehrsaufkommens annähme.
Eine Überschreitung einschlägiger Orientierungs- oder Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet (Hölckenweg) ist nicht zu erwarten.
Lichtemissionen
Nächtliche Beleuchtung des Plangebietes, etwa aus Objektsicherungsgründen, ist nicht vorgesehen. Gelegentliche nächtliche Übungen der BOS-Einsatzkräfte sind davon ausgenommen.