Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - ehemaliges Bundeswehr-Lager -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.4.3 Überwachung von Maßnahmen

Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Minimierung sowie zum Ausgleich werden im Bebauungsplan dargelegt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird über einen Durchführungsvertrag gesichert.

Sofern die Maßnahmen im Plangebiet ordnungsgemäß hergestellt und nicht widerrechtlich beseitigt werden, kann von einer nachhaltigen Umsetzung der Maßnahmen ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist. Gleiches gilt für die Einhaltung der Abstände baulicher Anlagen zum Wald.

Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für einen nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen.

9.5 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Standort

An dem gewählten Standort des ehemaligen Bundeswehrlagers sind bauliche Anlagen und Erschließungsflächen bereits vorhanden. Der Standort ist hinsichtlich lärmintensiver Nutzung vorgeprägt.

Insofern ist die Realisierung des Planungszieles an diesem Standort, verglichen mit einem möglichen Standort ohne entsprechenden baulichen Bestand und ohne entsprechende Vorbelastung, mit geringeren Umweltauswirkungen verbunden.

Die Lage in direkter Nähe zu einem naturschutzfachlich wertvollen Gebiet (FFH-Gebiet Wald bei Welmbüttel) wird bei der Standortentscheidung insofern berücksichtigt, dass im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gegeben ist.