Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Wasser-/ Grundwasserhaushalt

Aufgrund der ermöglichten Neuversiegelung ist anzunehmen, dass das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser ein zusätzliches Regenwasserbewirtschaftungssystem bedarf. Ein entsprechendes Konzept ist im nachgeordneten Genehmigungsverfahren zu erstellen. Die Versickerung anfallenden Niederschlagswassers ist zur Grundwasserneubildung anzustreben, unterliegt jedoch aufgrund der Lage des Plangebiets in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Glinde entsprechenden Auflagen. Der Löschwasserteich im Westen des Plangebiets wird im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans weiterhin Bestandteil des Entwässerungskonzepts bleiben.

Klima / Lufthygiene

Da keine herausragenden klimatischen Funktionen vorhanden sind, besitzt das Schutzgut Klima im Plangebiet lediglich eine allgemeine Bedeutung. Mit den grünordnerischen Festsetzungen wird den Erfordernissen des Klimaschutzes nach § 1a Absatz 5 BauGB entsprochen. Wirksam sind insbesondere die Festsetzung bzw. der Erhalt von Grünflächen, der das Plangebiet einfassenden Gehölz- und Knickstrukturen sowie der Anpflanzgebote (vgl. Kapitel 5.4.3). Damit können negative kleinklimatische Auswirkungen vermindert werden. Grundsätzlich verändert sich durch die Bebauungsplanänderung das bereits durch Trockenheit und Wärmebildung gekennzeichnete Freiraumklima nur geringfügig. 

Das Plangebiet besitzt hinsichtlich der Lufthygiene nur allgemeine Bedeutung und liegt außerhalb von stärker lufthygienisch belasteten Gebieten. Der Gehölzbestand (umgebene Knicks und Gehölzstreifen, Baumbestand im Plangebiet) besitzt lokal lufthygienische Funktionen (Staubfilterung, Sauerstoffproduktion), die auch mit Änderung des Bebauungsplans erhalten werden. Die Möglichkeit einer zusätzlichen über das geltende Planrecht hinausgehenden Versiegelung lässt in diesem Zusammenhang lediglich eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität annehmen.

Landschafts- und Ortsbild

Die Bebauungsplanänderung führt zu keiner wesentlichen Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes. Die einfassenden, das Plangebiet säumenden Gehölz- und Knickstrukturen werden im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans weitestgehend erhalten bzw. ergänzt. Im Bereich des straßenbaubedingten Knickverlusts soll die Festsetzung einer Anpflanzfläche die grüne Einfassung gewährleisten. Darüber hinaus werden die festgesetzten Gebäudehöhen an den vorhandenen, in eine Nachnutzung zu integrierenden Gebäuden orientiert, so dass auch diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind.