5.4.1 Private Grünflächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Gegenwärtig wird das Plangebiet in den Randbereichen überwiegend durch Grün- und Gehölzstrukturen gekennzeichnet, die einen harmonischen Übergang zur umgebenden Landschaft gewährleisten. Im Rahmen der 3. Änderung soll die grüne Säumung des Plangebiets erhalten werden. In diesem Zusammenhang wird die bereits nach geltendem Planrecht vorhandene private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" im Westen des Plangebiets im Rahmen der 3. Änderung aufgegriffen und durch weitere private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Knickschutz" sowie Anpflanz- und Erhaltungsgebote ergänzt. Es ist beabsichtigt, die private Grünfläche "Parkanlage" im Bereich des Löschwasserteichs in der bereits vorhandenen Breite festzusetzen, lediglich entlang des westlichen Knicks soll die Grünfläche zukünftig in einer Breite von 6 m die Zweckbestimmung "Knickschutz" erhalten. Abweichend vom geltenden Planrecht reduziert sich die Grünfläche im Nord- und Südwesten auf etwa 6 bzw. 7 m, um Flächen für die Anlage von Stellplätzen im Westen des Plangebiets vorsehen zu können.
Um den vorhandenen Charakter der westlichen Grünfläche "Parkanlage" zu erhalten wird folgendes festgesetzt:
"Die private Grünfläche "Parkanlage" ist mit Ausnahme der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern als Rasen-/Wiesenfläche mit mindestens 10 Parkbäumen zu erhalten. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit standortgerechten heimischen Laubbaumarten vorzunehmen." (vgl. Text (Teil B) Nr. 6)
Im geltenden Bebauungsplan wird für die vorhandene Grünfläche "Parkanlage" die Anpflanzung von insgesamt 35 Bäumen vorgesehen. Mit Erhalt von mindestens 10 Bäumen kann der Eingriff, der dadurch entsteht, dass die vollständige Anzahl der Baumpflanzungen gemäß geltendem Planrecht nicht mehr umgesetzt wird, reduziert werden.
Neben der westlichen Grünfläche "Knickschutz werden entsprechend dieser Zweckbestimmung auch im Norden und Süden des Plangebiets entlang der vorhandenen und zu erhaltenden Knickstrukturen private Grünflächen "Knickschutz" festgesetzt, um die vorhandenen Biotopstrukturen zu schützen. Auf den Grünflächen zum Knickschutz wird überlagernd eine Maßnahmenfläche festgesetzt, um eine entsprechende Pflege und Unterhaltung dieser Flächen zu gewährleisten. Es wird folgende textliche Festsetzung getroffen:
"Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Private Grünfläche "Knickschutz") sind mit Ausnahme der Knicks als naturnahe Rasen- oder Wiesenfläche extensiv zu unterhalten und gegenüber dem Sondergebiet und dem Gewerbegebiet sowie der privaten Grünfläche "Parkanlage" einzuzäunen und von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten. Ein Ablagern von Materialien, ständiges Befahren oder Abgrabungen sowie Aufschüttungen jeder Art sind unzulässig." (vgl. Text (Teil B) Nr. 7)
Die Festsetzung gewährleistet, dass ein Übergreifen der geplanten Nutzungen durch die Einzäunung der Knickschutzflächen ausbleibt und die Knickfunktionen ausreichend gesichert werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmen zur Unterhaltung der Grünfläche "Knickschutz" lediglich auf die Bereiche außerhalb des Knicks beziehen, die fachgerechte Pflege des Knickwalls somit weiter gewährleistet ist.
Darüber hinaus werden Pflegehinweise für Knicks und private Grünflächen unter Hinweise der Bebauungsplanänderung hinzugefügt, um auch den Schutz der Grünflächen während der Bauphase hinreichend zu berücksichtigen.