5.5 Eingriff und Ausgleich
Die Auswirkungen der 3. Bebauungsplanänderung betreffen insbesondere den Bodenhaushalt infolge zusätzlich ermöglichter Neuversiegelungen des Bodens sowie die Arten- und Lebensgemeinschaften infolge der Beeinträchtigung vorhandener Gehölze und Knicks. Weiterhin entfallen im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans nach geltendem Planrecht vorgesehene Festsetzungen für Anpflanzflächen am Westrand des Plangebiets sowie für anzupflanzende Bäume. Diese waren zwar bisher nicht umgesetzt, dienen allerdings dennoch als Grundlage für die Bemessung von Eingriffen.
Der im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 Haidkrugsweg beabsichtigte Ausbau der Kreuzungsbereiche Glinder Wegs/Haidkrugsweg und Glinder Weg/Am Walde bedingt den Verlust gesetzlich geschützter Knicks im Norden und Süden den Plangebiets in einer Gesamtlänge von 80 m. Es wird vorgesehen, die Beeinträchtigung der Knicks im Verhältnis 1:2 durch die Neuanlage eines Knicks von 160 m Länge auszugleichen. Da der Knickersatz innerhalb des Plangebiets nicht herzustellen ist, erfolgt die Anlage des Knickersatzes auf der Ökokontofläche "Stellau" (Ökokonto der Gemeinde Barsbüttel). Die Umsetzung dieser Ersatzmaßnahme wird verbindlich mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Barsbüttel gesichert.
Der Verlust der durch die Baumschutzsatzung geschützten Kastanie im Südosten des Plangebiets sowie die potenzielle Beeinträchtigung der Eichen an den Zufahrten zum Plangebiet wird durch Anpflanzgebote innerhalb des Plangebiets ausgeglichen (vgl. Kapitel 5.4.3 Anpflanzgebote). Dennoch verbleibt ein Defizit an 62 Baumneupflanzungen, die bisher durch textliche Festsetzungen im geltenden Bebauungsplan vorgesehen wurden und im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans nicht mehr berücksichtigt werden können. Zusammen mit dem Ausgleich für Eingriffe in den Boden (zusätzliche Neuversiegelung des Bodens von etwa 0,8 ha) entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 7.820 m2, welcher ebenfalls der Ökokontofläche "Stellau" zugeordnet wird. Eine entsprechende Regelung erfolgt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Barsbüttel.
Damit sind die Eingriffe der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" der Gemeinde Barsbüttel im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vollständig ausgeglichen.