3. Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden gem. § 9 (1) 6 BauGB
In den WA 2 - bis WA 6 -Gebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche eine Wohnung in Wohngebäuden zulässig.
In den WA 2 - bis WA 6 -Gebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche eine Wohnung in Wohngebäuden zulässig.
In den in der Planzeichnung festgesetzten Sichtfeldern, die von der Bebauung freizuhalten sind, ist die Errichtung von Hochbauten unzulässig. Einfriedungen, Anpflanzungen etc. dürfen eine Höhe von 0,70 m über Straßenoberkante nicht überschreiten.
Innerhalb des ausgewiesenen reduzierten Waldabstandstreifens nach § 24 Landeswaldgesetz sind Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht zulässig, auch nicht genehmigungs- und anzeigenfreie Gebäude.
Auf den Grünflächen mit der Zweckbestimmung Abschirmpflanzung sind lineare Heckenpflanzungen mit standortheimischen Arten und einer Mindesthöhe von 1,50 m zu entwickeln.