In den WA - Gebieten ist die Dachgestaltung gleichwinklig mit einer Neigung von 20-48° auszuführen. Satteldächer, Walmdächer und Grasdächer sind zulässig. Solaranlagen sind ebenfalls zulässig. Für Wintergärten und Grasdächer sind geringere Dachneigungen bis zu mind. 10° zulässig. Für die Dacheindeckung sind rote, braune oder anthrazitfarbene Materialien zu verwenden. Ausnahme: Für das WA 1 - Gebiet sind bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Wohnungen auch Pultdächer mit einer Mindestdachneigung von 15° und eine maximale Firsthöhe von 9 m zulässig.
Doppelhäuser sind in Bezug auf Dachform und Traufhöhe des Hauptgebäudes jeweils einheitlich zu gestalten.
In den festgesetzten WA - Gebieten sind Garagen, Carports und Nebenanlagen wie die zugehörige Hauptanlage auszuführen. Abweichungen in der Dachneigung und Flachdächer sind zulässig. Holzbauten sind ebenfalls zulässig.
Einfriedungen entlang der Straßenverkehrsfläche/GFL-Rechte sind bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.
Einfriedungen entlang der Fußwege sind bis zu einer Höhe von max. 1,80 m zulässig.
Gemeinde Grönwohld, Bebauungsplan Nr. 10
Auslegungsexemplar gem. § 4 a (3) BauGB, GV 21.07.2016