6.3.2. Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung einer Baugrenze bestimmt.
Begründung:
Durch die Baugrenze wird der Standort für das Sport- und Jugendheim vorgegeben. Diese umfasst das bestehende Gebäude sowie die Möglichkeit der Erweiterung.