3. Geänderte Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
Um die unter Punkt 1 beschriebene Entwicklung zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans 2 wie folgt geändert bzw. ergänzt werden.
Die öffentliche Grünfläche 'Parkanlage' zwischen dem Heiderader Weg und dem Borgwedeler Weg wird aus der Planzeichnung gestrichen und die Fläche zukünftig als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Weiterhin wird ein Teil des Flurstückes 96 zukünftig dem Allgemeinen Wohngebiet zugeschlagen und ein Teil des Flurstückes 165 als Straßenverkehrsfläche auszuweisen.
In dem Allgemeinen Wohngebiet werden die Baugrenzen neu geordnet, so dass (wie bisher) zwei Baufelder entstehen, die jedoch nicht mehr übereinander sondern nebeneinander angeordnet sind. Damit soll v.a. die zeitnahe Bebauung des östlichen der beiden geplanten Grundstücke ermöglicht werden.
Im Hinblick auf die Förderung der Innenentwicklung und die Minimierung des Flächenverbrauches wird zudem die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude von 1 auf 2 angehoben.
Bezüglich der Lage im Zentrum der Ortslage Güby hält die Gemeinde es für erforderlich, Festsetzungen zur Gestaltung der Einfriedungen der Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu treffen. Mit der Festsetzung dass die Einfriedungen nur in Form von max. 1,50 m hohen Schnitthecken aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen zulässig sind, soll die Gestaltung des zentralen öffentlichen Raumes gesichert werden. Die Verwendung von heimischen standortgerechten Laubgehölzen ergibt sich aus arten- und klimaschutzfachlichen Aspekten. Die Zulässigkeit eines grundstücksseitigen Zaunes dient dem Schutz der Sicherheitsbedürfnisse der Grundstückseigentümer.