Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstrasse"

Begründung

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Von der im Plangebiet ursprünglich vorhandenen Bebauung wurden bereits zwei alte Ställe abgebrochen. Ein weiteres Stallgebäude ist noch vorhanden. Die sonstigen Flächen werden als Gartenflächen gepflegt. Für die Erholungsnutzung der örtlichen Bevölkerung spielt das Plangebiet derzeit keine Rolle.

Durch Umsetzung der Planung werden keine neuen Bauflächen geschaffen. Die bereits bestehenden Bauflächen für zwei Wohngebäude werden etwas erweitert und neu strukturiert. Beeinträchtigungen der Umgebung sind durch die Wohngebäude nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Durch die Änderungen des Bebauungsplanes ergeben sich keine artenschutzrechtlichen Betroffenheiten streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG liegen nicht vor. Für den überwiegenden Teil des Plangebietes liegt bereits Baurecht vor. Die Verschiebung der Baufenster verursacht keine Beeinträchtigungen von Lebensräumen. Die ehemals geplante öffentliche Grünfläche ist Bestandteil eines Hausgartens und wird überwiegend als Rasenfläche gepflegt.

Schutzgut Fläche

Das Plangebiet befindet sind im Innenbereich der Ortslage Güby. Eine kleine Grünfläche wird dem angrenzenden Wohngebiet zugeordnet. Insofern findet nur ein geringfügiger zusätzlicher Flächenverbrauch statt.