Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstrasse"

Begründung

Schutzgut Boden

Im Zuge der Maßnahmen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs (u.a. § 202 BauGB - Schutz des humosen Oberbodens und § 34 Abs.1 Satz 2 BauGB - Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, § 12), des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Innerhalb des Plangeltungsbereichs befinden sich nach heutigem Kenntnisstand keine Altablagerungen und keine Altstandorte. Sollten bei der Bauausführung organoleptisch auffällige Bodenbereiche angetroffen werden (z.B. Plastikteile, Bauschutt, auffälliger Geruch oder andere Auffälligkeiten), ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde umgehend zu informieren.

Schutzgut Wasser

Durch den Wegfall der geplanten Grünfläche und die Ausweisung als Wohngebiet wird sich die maximal versigelbare Fläche innerhalb des Plangebietes leicht erhöhen. Entsprechend der Hinweise zum Umgang mit dem A-RW 1 des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur sowie des Landesamtes für Umwelt Schleswig-Holstein vom 09.02.2023 greift in diesem Fall die Bagatellgrenze, da der befestigte Anteil des Plangebietes weit unter 1.000 m² liegt. Zudem sind der Gemeinde Güby im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen keine hydraulischen Probleme bekannt. Insofern wird im Rahmen dieser Änderung des Bebauungsplanes auf eine detaillierte Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 verzichtet.

Schutzgut Klima und Luft

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern. Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Durch die Umsetzung der Planung werden kaum zusätzlichen Flächen versiegelt. Auswirkungen auf das lokale Klima und die Luftqualität sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft/Ortsbild

Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich der Ortslage Güby.

Durch die Änderung der Planung ergeben sich keine Auswirkungen auf das Ortsbild. Wie bisher sind zwei Wohngebäude im Plangebiet vorgesehen. Der Wegfall der geplanten Grünfläche wird sich nicht negativ auf das Ortsbild auswirken. Der wesentliche Baumbestand im öffentlichen Raum bleibt erhalten.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Plangebietes sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.

6 Anpassung des Flächennutzungsplanes

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Güby stellt den östlichen Bereich des Plangebietes als Grünfläche 'Parkanlage' dar. Die geplanten Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung Gübys durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung (10. Änderung des F-Planes) angepasst. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO dargestellt (siehe Anlage).

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Güby am ………… gebilligt.

Güby, __.__.____ _________________________________

Bürgermeister