Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Bicheler Berg" der Gemeinde Bosau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6. Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf das Gebiet und die Umgebung ermittelt werden. Die Gemeinde fordert die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) Baugesetzbuch dazu auf, Äußerungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abzugeben.

6.1. Einleitung

6.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans

Die Gemeinde Bosau plant östlich der Straße „Bicheler Berg“ auf ca. 12.800 m² ein Allgemeines Wohngebiet. Das Plangebiet insgesamt umfasst mehr als 21.600 m² Fläche. Das Baugebiet wird nach vorgesehenen Anpflanzungen von etwa 5.300 m² Grünstrukturen umsäumt. Das Plangebiet umfasst zudem 3.500 m² bereits vorhandene Straßenverkehrsfläche. Vorhandene geschützte Biotope werden überwiegend erhalten und nachrichtlich übernommen.